27. Februar 2026 | Nr. 19

Inhalt

1. Die politische Lage in Deutschland

2. Die Woche im Parlament

3. Daten und Fakten

4. In eigener Sache

5. Terminauswahl im Wahlkreis

Liebe Leserin, lieber Leser,

„Unser Geld für unsere Leute“ – das war auf Plakaten der AfD zu lesen. Dass die das aber so verstehen, wie es jetzt nach und nach rauskommt, hätte ich mir nicht vorstellen können. 

Zahlreiche Abgeordnete aus Bundestag oder Landtagen agieren quasi nach dem Motto, „Stellst du meine Frau und meine Schwester ein, lasse ich deinen 80-jährigen Vater auf mein Ticket bezahlen und deine Frau bringen wir bei meinem Kollegen unter.“  Dieser Filz, gerade von einer Partei, die von sich immer behauptet, eine Alternative zu den von ihnen abqualifizierten „Altparteien“ zu sein (in Amerika würden sie sich als Anti-Establishment-Partei bezeichnen), ist unsäglich. Das mag vielleicht rechtlich zulässig sein, aber nicht unbedingt legitim. Wobei der neueste Fall der Kollegin Uhr von der AfD aus Niedersachsen, die ihren Freund und die Tochter beschäftigt - was von der AfD selbst angezeigt wurde - ist sogar definitiv rechtswidrig. Mein Kollege Dr. Plum hat das in der Debatte am Donnerstag klar dargestellt. Sehen Sie selbst hier.

Das ist sicher in früheren Jahren auch bei Abgeordneten der Union vorgekommen. Dort aber nur in Einzelfällen und nicht in dieser unglaublichen Dimension. Und ehrlicherweise auch in einer anderen Zeit, ohne dass wir zugleich den Anspruch haben, moralisch über den anderen Parteien zu stehen. Deshalb haben wir dieses Gebaren der Blauen, das an Clanstrukturen erinnert und die sich ungeniert an den Steuerköpfen bedienen, zum Thema einer Debatte am Mittwoch im Bundestag gemacht. Das dürfen wir diesen Pseudo-Saubermännern nicht durchgehen lassen. Im Übrigen hat auch deren Spitzenkandidat im Ländle seine Ehefrau bei einem Kollegen als Mitarbeiterin untergebracht.

Vergangenes Wochenende hatten wir den 38. Bundesparteitag der CDU Deutschlands in Stuttgart auf der Messe. Und was gab es da nicht alles für Erwartungen oder Spekulationen durch die Medien im Vorfeld. Da würde Merz gnadenlos abgestraft, da käme die Altkanzlerin, um ihm „seinen“ Parteitag zu vermasseln oder es gäbe riesigen Streit über Teilzeit und anderes. Und nichts davon ist eingetreten. 

Merz wurde nach einer, wie ich fand, starken Rede mit 91,17% wiedergewählt. Und die Präsenz von Angela Merkel war weder störend noch dominierend. An der Frage sah man auch, wie die Medien ticken. 30 Jahre war sie auf jedem Bundesparteitag. Dann war sie nach dem Ende ihrer Kanzlerschaft drei Jahre nicht mehr dabei. Die Medien fragten: „Warum ist sie nicht da?“ Jetzt kommt sie wieder. Die Medien fragen: „Warum ist sie wieder da, was hat das zu bedeuten?“ Und wenn man in diesen Zeiten, wo es politische Fragen zu allen wichtigen Themen in Deutschland und der ganzen Welt gäbe, sich als Medien um solche Fragen so intensiv kümmert, scheinen die Medien entweder den Schuss nicht gehört zu haben, oder wir haben tatsächlich keine Probleme in Deutschland. Ich fand, wir hatten einen guten Parteitag, der auch gute Beschlüsse zu wichtigen Themen gefasst hat. Falls es Sie interessiert, finden Sie diese hier: https://www.cdu.de/38-parteitag/.

Nach drei Nicht-Sitzungswochen sind wir seit Montag und auch kommende Woche wieder in Berlin. Bereits diese Woche haben wir wichtige Beschlüsse gefasst, um unser Wahlprogramm umzusetzen. Mehr dazu finden sie nachstehend.

Jetzt wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen und ein gutes und schönes Wochenende!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Michael Donth MdB 

Michael Donth
Mitglied des Deutschen Bundestages

Büro Berlin | Platz der Republik 1, 11011 Berlin | Tel.: 030 / 227 778 17

Büro Reutlingen | Seestraße 6-8, 72764 Reutlingen | Tel.: 07121 / 385 445

michael.donth@bundestag.de | www.michael-donth.de

1. Die politische Lage in Deutschland

Trauerstaatsakt im Deutschen Bundestag für die kürzlich verstorbene, ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth

Am Dienstag fand für Prof. Dr. Rita Süssmuth, die im Alter von 88 Jahren verstorben ist, ein Trauer-Staatsakt im Bundestag statt.

Als erste Frau im Amt der Bundestagspräsidentin, sowie als Bundesfamilienministerin, hat sie mit unerschütterlicher Humanität, klarem Verstand und leidenschaftlichem Einsatz für Frauenrechte, Familienpolitik und eine weltoffene Integration gekämpft.

„Sie hat das Gesicht der Bundesrepublik geprägt: als erste Frauenministerin, als Bildungspolitikerin, als Gesundheitspolitikerin, als Bundestagspräsidentin, als Abgeordnete der CDU“, würdigte Kanzler Merz Rita Süssmuth.

Ihre Pionierleistung inspirierte Generationen – wir bleiben ihr in Dankbarkeit und Demut verbunden.

In stillem Gedenken.🕊️

Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine

Am 24. Februar 2026 jährte sich der russische Überfall auf die Ukraine zum vierten Mal.

Zu diesem Jahrestag zeigen wir im Deutschen Bundestag mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges“ klar Haltung. Wir stehen ohne Wenn und Aber an der Seite der Ukraine, für Freiheit statt Gewalt, für Recht statt Landraub und für ein starkes Europa, das seine Sicherheit entschlossen verteidigt. Putins Krieg darf keinen Erfolg haben.

Diese Entschlossenheit prägt auch unseren Blick auf die jüngste Münchener Sicherheitskonferenz. Dort ist deutlich geworden, dass Europa seine Relevanz neu begründen muss, wenn das westliche Bündnis Bestand haben soll. Es geht um Partnerschaft statt Gefolgschaft. Um Stärke statt Abhängigkeit. Europa steht vor einer Richtungsentscheidung. Es kann seinen relativen Bedeutungsverlust verwalten oder den Willen zur Macht entwickeln, der notwendig ist, um seine Interessen zu behaupten. Die Bundesregierung hat sich für Letzteres entschieden. Wir unterstützen das ausdrücklich. Diesen außenpolitischen Kurs wird der Bundeskanzler in dieser Woche auch bei seiner Reise nach China fortsetzen.

Das Habecksche Heizungsgesetz wird abgeschafft

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Verhandlungsgruppe hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Das Heizungsgesetz wird damit abgeschafft und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die 65-Prozent- Regelung wird gestrichen.

Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs damit wieder mehr Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte. Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor gelten. Das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Nur die Herangehensweise wird sich ändern: Das neue Gesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher.

Damit beenden wir einen Konflikt um ein Gesetz, das umstritten war und Investitionen gehemmt hat. Manch eine Regelung hat sich als zu komplex und wenig praktikabel erwiesen.

Wir machen das Gesetz einfacher und besser.

Mit der moderaten Grüngasquote schaffen wir ein zusätzliches Instrument, das zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen wird. Wir stärken den Ausbau der Fernwärme den Verbraucherschutz und vereinfachen die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen.

Die Fraktionen bekennen sich zu einer unbürokratischen Umsetzung der EU-Gebäudeenergierichtlinie, die keine zusätzlichen gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen für den Gebäudebestand auslösen wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

2. Die Woche im Parlament

Wieder Ordnung im Asylsystem – wir setzen das Gemeinsame Europäische Asylsystem um

In dieser Woche haben wir in 2./3. Lesung beschlossen, die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und schaffen somit die rechtliche Grundlage für ein besser funktionierendes Asylsystem in Deutschland. Zuständigkeiten werden verbindlich geregelt, Verfahren gestrafft und Rückführungen wirksamer durchgesetzt. Klare Entscheidungen, frühzeitig und konsequent an der Außengrenze – das schützt die wirklich Schutzbedürftigen und begrenzt irreguläre Migration. Wer in einem anderen EU-Staat registriert ist, hat keinen Anspruch auf ein zweites Verfahren in Deutschland.

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Kein Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaft

In dieser Woche haben wir auch in der 1. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft beraten. 

Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu begründen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu erwirken.

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Wir stärken die private Altersvorsorge

Mit der ersten Beratung des Altersvorsorgereformgesetzes gelangt die überfällige Reform der dritten Säule der Altersvorsorge, der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge („Riesterrente"), in den Bundestag. Dabei kann Riester wie gehabt mit 100%-Beitragsgarantie und Verrentung zu Beginn der Auszahlungsphase fortgeführt werden. Das Garantieniveau kann auch auf 80% abgesenkt werden, was bereits spürbar höhere Renditechancen ermöglicht. Kern der Reform ist aber die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien und Verrentungszwang. Hier kann der Sparer selbst oder in Form eines Standarddepots bspw. in günstige, breit diversifizierte Aktien-ETFs investieren. Über Jahrzehnte angelegt sind das Risiko eines Verlustes überschaubar und die Aussicht auf einen signifikanten Vermögensaufbau für breite Schichten der Bevölkerung real. Dazu wird eine attraktive steuerliche Förderung beitragen, ebenso wie die Möglichkeit, über den geförderten Höchstbetrag hinaus Zuzahlungen zu leisten. Der Gesetzentwurf hat damit das Potenzial, dass zukünftig auch deutsche Sparer vermehrt zu Aktionären und Investoren werden.

Wir beschleunigen den Ausbau unserer Infrastruktur

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz leiten wir eine grundlegende Modernisierung für die Planung und Genehmigung insbesondere von Verkehrsinfrastrukturprojekten ein. Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen sollen künftig schneller umgesetzt werden können. Dazu werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte in das überragende öffentliche Interesse gestellt. In Abwägungsentscheidungen erhalten sie damit Vorrang vor anderen Belangen. Zudem sollen die Verfahren einfacher und effizienter werden, indem zum Beispiel Verfahrensdopplungen entfallen und Planfeststellungsverfahren nur noch digital durchgeführt werden. Ebenfalls werden umweltrechtliche Erleichterungen vorgesehen. Dadurch entstehen mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

Wir stärken den Klimaschutz im Verkehrssektor

Zur Umsetzung von EU-Recht bringen wir das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs- Quote in den Bundestag ein. Ziel ist es, den Verkehrssektor wirksam und technologieoffen auf Klimaneutralität auszurichten. Kern des Gesetzes ist die Fortschreibung der THG-Minderungsquote im Bundes-Immissionsschutzgesetz bis 2040, die schrittweise auf 59 Prozent ansteigt. Gleichzeitig wird die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen erhöht. Erstmals wird zudem eine verbindliche Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie grünem Wasserstoff eingeführt. Damit schaffen wir verlässliche Investitionsbedingungen für Unternehmen und stärken den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. 

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Wasserstoffhochlauf beschleunigen

Der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf.

Die Genehmigungsverfahren sind heute noch zu langsam und zu bürokratisch.

Mit dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz werden jetzt die Verfahren grundlegend vereinfacht, Abläufe digitalisiert, der Anwendungsbereich erweitert und für mehr Tempo gesorgt. Zudem liegt der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur künftig im überragenden öffentlichen Interesse.

Nach Tarif zu bezahlen, darf kein Wettbewerbsnachteil sein

Das Bundestariftreuegesetz hat seinen Ursprung im Koalitionsvertrag. 

Mit dem Gesetz, welches wir in 2./3. Lesung in dieser Woche verabschiedet haben, wird die Tarifbindung geschützt und gefördert: Tarifgebundene Unternehmen sollen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes keine Nachteile haben. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen (insbes. Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub, Pausen) gewähren müssen. Auch Nach- und Subunternehmen sollen daran gebunden sein. Insbesondere zur Vermeidung übermäßiger Bürokratie wird das Gesetz erst für öffentliche Aufträge/Konzessionen des Bundes ab 50.000 Euro anwendbar sein, bei Startups sogar erst ab 100.000 Euro. Wir konnten zur Verringerung der Bürokratie erreichen, dass Lieferleistungen (entgeltliche Verträge zur Beschaffung von Waren) ausgenommen werden und Haustarifverträge berücksichtigt werden müssen. Es wird eine Prüfstelle „Bundestariftreue“ bei der DRV Knappschaft-Bahn-See, errichtet, die jedoch nur anlassbezogen bei konkreten Hinweisen tätig werden wird. Die Nichteinhaltung der tariflichen Regelungen wird in einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden können.

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Wir stärken die Apotheken insbesondere im ländlichen Raum

Mit dem Gesetzentwurf (Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung), den wir in dieser Woche erstmalig im Bundestag gelesen haben, sollen verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken geschaffen werden. Ziel ist, ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Durch Maßnahmen zum Bürokratieabbau soll den Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht werden, ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrzunehmen.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem erleichterte Voraussetzungen zur Gründung von Apothekenstandorten in abgelegenen Gebieten, Regelungen zum erleichterten Austausch vom Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit verordneter Arzneimittel sowie die Einräumung der Möglichkeit für die Länder, im Rahmen einer Erprobungsklausel in Sonderkonstellationen eine Vertretung von Apothekenleitungen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten zu genehmigen. Außerdem ist vorgesehen, dass öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erhalten: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten, die Durchführung von Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention sowie die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung in begrenzten Situationen vorgesehen.

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(Luft-)Sicherheit stärken

Wir stärken die Befugnisse der Bundespolizei zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) an Flughäfen und kritischen Infrastrukturen, indem wir das zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes diese Woche in 2./3. Lesung beschlossen haben. Wir ermöglichen den Einsatz von Technik zur Störung von GPS-Signalen oder Netzen.

Die Bundeswehr wird ermächtigt, zur Unterstützung der Landespolizeien im Wege der Amtshilfe Drohnen auch mit dem Einsatz von Waffengewalt abzuwehren. Dadurch schaffen wir eine engere Verzahnung zwischen polizeilicher und militärischer Drohnenabwehr.

Wir verschärfen das Strafrecht und stufen vorsätzliches, unberechtigtes Eindringen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen als Straftat statt Ordnungswidrigkeit ein, sodass eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren droht.

Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen

In 1. Lesung haben wir den Gesetzesentwurf zum Gewaltschutzgesetz beraten und setzen damit ein klares Zeichen für den besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Wir setzen den Koalitionsvertrag um und schaffen eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen. Familiengerichte sollen die Fußfessel, die sich in Spanien bereits erfolgreich im Einsatz befindet, anordnen können, um Abstands- und Kontaktverbote wirksam durchzusetzen. So werden Annäherungen früh erkannt und die Polizei kann umgehend reagieren. Opfer von häuslicher Gewalt können ein Warngerät erhalten, um frühzeitig zu erkennen, wenn Täter sich unzulässig nähern.

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Aktuelle Stunde der Koalitionsfraktionen - „Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten – Bereicherung auf Staatskosten vermeiden, rechtliche Konsequenzen ziehen

Wir debattierten in dieser Woche die Verwandtenaffäre der AfD. Einmal mehr zeigt sich: Die AfD handelt gegen die Interessen unseres Landes. Die bekannt gewordene, offensichtlich systematisch angelegte Beschäftigung und Scheinbeschäftigung von Familienangehörigen von AfD-Abgeordneten durch andere AfD-Abgeordnete zeigt, was für ein Selbstbedienungsladen diese Partei ist. Die Spitze der AfD ist dafür verantwortlich, in ihren Fraktionen im Bund und in den Ländern aufzuräumen. Der Vorgang offenbart ein bislang in den Parlamenten nicht für möglich gehaltenes Ausmaß an Skrupellosigkeit im Umgang mit den Beschäftigungsverhältnissen von Abgeordneten. Der Bundestag hat schon lange Regelungen, um beispielsweise die Beschäftigung von Ehepartnern auszuschließen. Wir sind mit dem Koalitionspartner in Gesprächen zu den einschlägigen Regelungen. Dabei ist klar: Der Missbrauch von Steuergeldern muss wirksam bekämpft werden.

3. Daten und Fakten

27. Februar 1933: Reichstagsbrand

In der Nacht vom 27. Februar auf den 28. Februar 1933 brennt der Reichstag. Kurz darauf wird der Niederländer Marinus van der Lubbe gefasst und gesteht, die Tat begangen zu haben. Hitler, Goebbels und Göring bezeichnen die Brandstiftung als "kommunistischen Aufstand". Van der Lubbe wird zum Tode verurteilt und am 10. Januar 1934 in Leipzig hingerichtet. Nach 1945 wird das Verfahren neu aufgerollt. Grundlage ist das NS-Unrechtsurteile-Aufhebungsgesetz, nach dem Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben werden können, wenn diese auf nationalsozialistischem Unrecht beruhen. Anfang 2008 wird van der Lubbe rückwirkend freigesprochen.

26. Februar 1948: Max-Planck-Gesellschaft gegründet

Am 26. Februar 1948 wird die unabhängige und gemeinnützige "Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften" in Göttingen gegründet. Sie geht aus der 1911 gegründeten "Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft" hervor. Diese hatte während des Zweiten Weltkriegs mit dem NS-Regime kooperiert, weshalb sie nach dem Kriegsende von den Aliierten aufgelöst worden war. Namensgeber der neuen Gesellschaft ist der deutsche Physiker und Nobelpreisträger des Jahres 1919 Max Planck.

Heute ist die Max-Planck-Gesellschaft eine der führenden Institutionen im Bereich der Grundlagenforschung. 30 Nobelpreisträger und -trägerinnen sind aus ihr hervorgegangen. 2023 feiert die Gesellschaft ihr 75-jähriges Bestehen.

28. Februar 2002: Letzter Tag der D-Mark

Am 28. Februar 2002 endet in Deutschland die Übergangsphase nach Einführung des Euro als Zahlungsmittel. An diesem Tag kann zum letzten Mal mit D-Mark eingekauft werden. Durch die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion war der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ab 1. Januar 2002 eingeführt worden. Es gibt aber auch heute noch die Möglichkeit, alte DM-Münzen und Scheine bei der Bundesbank zum offiziellen Kurs (1:1,95583) in Euro umzutauschen. Für Ostdeutschland ist es die zweite Währungsumstellung in kurzer Zeit: Nach der Wende erfolgt im Juli 1990 eine Währungsunion, bei der die DDR-Mark in Deutsche Mark (D-Mark) umgetauscht wird. Die Währungsunion hat gravierende Folgen für die ostdeutsche Wirtschaft.

4. In eigener Sache

Stellungnahme gegenüber der Presse zu einem aktuell über den CDU-Spitzenkandidaten Manuel Hagel MdL im Netz kursierenden Video-Interviews

Wie Sie sicherlich bereits mitbekommen haben, kursiert aktuell im Netz ein Video eines Interviews von unserem CDU-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Manuel Hagel MdL aus dem Jahr 2018, in dem er sich mit dem Reporter über ein Mädchen Namens "Eva" unterhält.

Die Aussage von Manuel Hagel MdL in diesem Video war sicherlich fragwürdig, aber keinesfalls Entgleisung oder Sexismus.

Auf Nachfrage der Presse habe ich diese Woche dazu folgende Stellungnahme abgegeben: "Natürlich hat das Video das Potenzial, sich negativ auf den Wahlkampf auszuwirken“, sagt Michael Donth, CDU-Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Reutlingen, auf GEA-Anfrage und ergänzt: „Ich glaube aber nicht, dass es einen vergleichbaren Effekt hat wie damals bei Armin Laschet. Das war ein ganz anderes Niveau.“

Teile des Videos, da sind sich die befragten Christdemokraten einig, sind Mist. „Aber zu behaupten, das sei ein wüster Vorfall von Sexismus oder gar vergleichbar mit den Epstein-Files, das ist übertrieben“, sagt Michael Donth. Er finde es toll, dass es Manuel Hagel gelungen sei, ein Mädchen davon zu überzeugen, dass Politik doch nicht so schlimm ist. „Ich will die Form nicht verteidigen, aber über den eigentlichen Inhalt spricht leider kein Mensch.“

Deutliche Kritik äußert das CDU-Trio jedoch zur Verbreitung des Videos. „Ich halte das für geschmacklos. Da wird angefangen, mit Dreck zu werfen, dabei war der Wahlkampf bislang völlig fair. Bei Herrn Özdemir gäbe es auch Dinge, die man lancieren könnte, aber man macht es nicht und das ist auch richtig so“, sagt Michael Donth mit Nachdruck.

Schülerinnen und Schüler der Realschule Hechingen zu Besuch in Berlin

Knapp 20 Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern der Realschule Hechingen waren am Donnerstagvormittag im Deutschen Bundestag zu Besuch.

Erst durften sie eine Stunde lang die Plenardebatte verfolgen. Im Anschluss waren sie mit meinem Mitarbeiter Alkmar von Alvensleben und mir im Gespräch, da Hechingen keinen Bundestagsabgeordneten mehr in Berlin hat.

Danke für Euer Interesse und Euren Besuch! 

CDU-Bundestagsabgeordneter Michael Donth: Jetzt am Wettbewerb zum Medienpreis Parlament 2026 des Deutschen Bundestages teilnehmen

Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag den Medienpreis Parlament. Mit dieser Auszeichnung werden herausragende journalistische Arbeiten gewürdigt, die sich nicht nur allgemein mit Politik befassen, sondern in besonderer Weise zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen. Der Medienpreis Parlament ist mit 5.000 Euro dotiert und wird von der Präsidentin des Deutschen Bundestages verliehen.

Eingereicht werden können journalistische Beiträge mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien veröffentlicht oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind.

Der eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 publiziert worden sein. Einsendeschluss ist der 16. März 2026. Es werden sowohl Eigenbewerbungen (durch Einzelpersonen oder durch mehrere Personen gemeinsam) als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt.

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CDU-Bundestagsabgeordneter Michael Donth: KfW-Förderung legt bundesweit deutlich zu – Landkreis Reutlingen mit Nachholbedarf

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) blickt 2025 auf ein starkes Jahr zurück: Ihr Kerngeschäft in der inländischen Förderung mit Krediten und Zuschüssen legte im Vergleich zum Vorjahr um ein gutes Drittel auf 61 Mrd. Euro deutlich zu (2024: 45,8 Mrd. Euro). Dabei entwickelten sich alle Segmente sehr positiv.

Doch für den Landkreis Reutlingen fallen die Zahlen deutlich verhaltener aus. Insgesamt flossen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 KfW-Fördermittel in Höhe von 108,8 Millionen Euro in den Landkreis. „Damit liegt der Landkreis Reutlingen erneut spürbar unter früheren Fördervolumina (Vergleich: 2024 121,9 Mio. Euro), was die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage im Jahr 2025 widerspiegelt, die überwiegend Ergebnis einer verfehlten Ampelpolitik ist. Seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz am 6. Mai 2025 wird diese Politik Stück für Stück korrigiert, erste positive Effekte zeigten sich naturgemäß erst Ende des Jahres und Anfang 2026. Dennoch sind die aktuellen Zahlen verheerend und die neue Bundesregierung versucht mit gezielten Maßnahmen gegenzusteuern“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth.

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Der Albaufstieg bleibt ein wichtiges Projekt für Lichtenstein und die gesamte Region

Der Albaufstieg, offiziell B 312, Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg), ist für die Gemeinde selbst, aber auch für die gesamte Region von zentraler verkehrspolitischer Bedeutung. Sowohl die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb als auch die neue Bundesstraße B 312 sollen künftig das Tal von Stuttgart und Reutlingen, über Pfullingen und Lichtenstein mit der Albhochfläche Richtung Engstingen besser verbinden.

Bereits seit Jahrzehnten wird an einer tragfähigen Lösung für die Straßenachse gearbeitet. Die Gemeinde Lichtenstein hatte sich ursprünglich für die vom Land bevorzugte Variante 1b ausgesprochen – eine Variante mit Tunnel im Ort und Brückenbauwerk am linksseitigen Talrand. Diese wurde in den sogenannten „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass diese Variante planerische Herausforderungen mit sich bringt, sodass derzeit auch alternative Trassen geprüft werden.

Um die laufenden Abstimmungen zu begleiten und Wege für eine kombinierte bzw. abgestimmte Planung mit der Regional-Stadtbahn zu diskutieren, hat die Gemeinde Lichtenstein zu einem fachlichen Austausch eingeladen. Hierzu hatte der Reutlinger CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth auch seinen Kollegen, den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Christian Hirte MdB, um Teilnahme gebeten. 

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Gute Gespräche für mehr Tempo beim größten Verkehrsprojekt der Region

Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ist das größte und wichtigste Verkehrsprojekt in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb. Für die nächsten Planungs- und Bauabschnitte braucht es eine gute und intensive Abstimmung mit dem Partner DB InfraGO. 

Deshalb habe ich am Donnerstag zu einem Austausch zwischen Regionalstadtbahn und InfraGO, allen voran den Vorstandsvorsitzenden Dr. Philipp Nagl, in den Bundestag eingeladen. Und es war ein gutes Gespräch, getragen von dem Willen, das Projekt so zügig wie möglich umzusetzen.

Sehr gefreut habe ich mich, dass vom Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb der Verbandsvorsitzende Eugen Höschele, der Geschäftsführer Prof. Dr. Tobias Bernecker und Landrat Günther-Martin Pauli mit dabei waren.

5. Termine im Wahlkreis

27. Februar 2026, 19.30 Uhr, Römerstein-Zainingen
Theaterabend des Schwäbischen Albvereins Zainingen e. V.

28. Februar 2026, 8.00 Uhr, Metzingen
Wahlkampfstand der CDU Metzingen zur Landtagswahl

28. Februar 2026, 10.30 Uhr, Reutlingen
Wahlkampfstand der CDU Reutlingen zur Landtagswahl

28. Februar 2026, 20.00 Uhr, Münsingen
Frühjahrskonzert "100 Jahre Musikkappelle Böttingen"

2. März 2026 - 6. März 2026, Berlin
Sitzungswoche im Deutschen Bundestag in Berlin

 

Weitere Termine finden Sie auf meiner Homepage unter www.michael-donth.de.

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Michael Donth MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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