Kein Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaft

In dieser Woche haben wir auch in der 1. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft beraten. 

Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu begründen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu erwirken.

Mit dem Gesetzentwurf schließen wir eine gesetzliche Lücke für ein weiteres Einfallstor für illegale Migration. Wer eine Vaterschaft vortäuscht, um Aufenthaltsrechte zu erschleichen muss künftig mit klaren Konsequenzen rechnen.

Außerdem werden wir wirksame Kontrollmechanismen einführen, damit unsere Ordnung nicht mehr organisiert und systematisch umgangen werden kann. Gleichzeitig schützen wir die Integrität des Familienrechts und stärken somit das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat.