In 1. Lesung haben wir den Gesetzesentwurf zum Gewaltschutzgesetz beraten und setzen damit ein klares Zeichen für den besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Wir setzen den Koalitionsvertrag um und schaffen eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen. Familiengerichte sollen die Fußfessel, die sich in Spanien bereits erfolgreich im Einsatz befindet, anordnen können, um Abstands- und Kontaktverbote wirksam durchzusetzen. So werden Annäherungen früh erkannt und die Polizei kann umgehend reagieren. Opfer von häuslicher Gewalt können ein Warngerät erhalten, um frühzeitig zu erkennen, wenn Täter sich unzulässig nähern.
Familiengerichte sollen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen zu verpflichten.
Außerdem ahnden wir Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen künftig schärfer. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.