Mit dem Gesetzentwurf (Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung), den wir in dieser Woche erstmalig im Bundestag gelesen haben, sollen verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken geschaffen werden. Ziel ist, ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Durch Maßnahmen zum Bürokratieabbau soll den Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht werden, ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrzunehmen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem erleichterte Voraussetzungen zur Gründung von Apothekenstandorten in abgelegenen Gebieten, Regelungen zum erleichterten Austausch vom Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit verordneter Arzneimittel sowie die Einräumung der Möglichkeit für die Länder, im Rahmen einer Erprobungsklausel in Sonderkonstellationen eine Vertretung von Apothekenleitungen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten zu genehmigen. Außerdem ist vorgesehen, dass öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erhalten: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten, die Durchführung von Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention sowie die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung in begrenzten Situationen vorgesehen.