Zur Umsetzung von EU-Recht bringen wir das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs- Quote in den Bundestag ein. Ziel ist es, den Verkehrssektor wirksam und technologieoffen auf Klimaneutralität auszurichten. Kern des Gesetzes ist die Fortschreibung der THG-Minderungsquote im Bundes-Immissionsschutzgesetz bis 2040, die schrittweise auf 59 Prozent ansteigt. Gleichzeitig wird die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen erhöht. Erstmals wird zudem eine verbindliche Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie grünem Wasserstoff eingeführt. Damit schaffen wir verlässliche Investitionsbedingungen für Unternehmen und stärken den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Ergänzend werden Maßnahmen zur Betrugsprävention, wofür wir uns als Union seit Jahren stark gemacht haben, und zur Umsetzung europaweit einheitlicher Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe im Luftverkehr verankert.
Mit einem weiteren Gesetz aus dem Umweltbereich schaffen wir zudem die Voraussetzungen für die Ratifizierung des VN-Hochseeschutz-Übereinkommens. Mit dem Übereinkommen werden erstmals international einheitlich Vorgaben für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf der Hohen See festgehalten. Das Abkommen wurde bereits im September 2023 von Deutschland unterzeichnet.