Wir verbessern die Tierhaltung und unterstützen unsere Landwirte und Landwirtinnen

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt. 

Darüber hinaus verschieben wir mit einem Änderungsantrag insbes. das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. Januar 2027 auf den 1. Oktober 2027 und werden nun die inhaltliche Überarbeitung dieses Gesetzes weiterführen.

Ziel der verpflichtenden Videoüberwachung sind die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten und die Verbesserung der Kontrollen der zuständigen Behörden der Länder. Dabei geht es insbesondere um die ordnungsgemäße Betäubung vor der Schlachtung, aber auch um die Entladung, Unterbringung und Zuführung zur Betäubung. 

Die Kontrolle von Schlachteinrichtungen erfasst bisher regelmäßig nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume. Mit der Videoüberwachung können im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume kontrolliert und relevante Ereignisse dokumentiert werden.

Die Regelung betrifft insbesondere die großen Schlachtbetriebe, in denen 90 % der Schlachtungen stattfinden. In kleineren Schlachteinrichtungen kann die Videoüberwachung angeordnet werden, wenn es konkrete Hinweise auf Tierschutzverstöße gibt.

Vorgesehen ist zudem eine Übergangsfrist von einem Jahr.