Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“.
Damit ermöglichen wir eine sichere, einfache und europaweit nutzbare digitale Identifizierung.
Wir erleichtern Behördengänge, bauen Bürokratie ab und stärken die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Entscheidend ist, dass digitale Identitäten künftig nicht nur im Kontakt mit Behörden, sondern auch in der Wirtschaft selbstverständlich genutzt werden können. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für neue digitale Geschäftsmodelle, beschleunigen Verwaltungsverfahren und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Ab Anfang 2027 steht die d-you App allen Bürgern in Deutschland kostenfrei zur Verfügung. Sie wird wie ein Booster für die Digitalisierung unserer Gesellschaft wirken. Ihre Funktionen und die verfügbaren digitalen Nachweise werden anschließend schrittweise erweitert.