Wir schaffen das Heizungsgesetz ab und bringen das Gebäudemodernisierungsgesetz
ein, das technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher ist. Die bürokratischen
und kleinteiligen Regelungen des § 71, der §§ 71b – 71p sowie der § 72 des
Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von
mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neuund
Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches
wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Künftig können neben der Wärmepumpe, einem
Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin
auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir
dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-
neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass
die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen
Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EUGebäuderichtlinie
1:1 in nationales Recht umgesetzt.