Endlich bringen wir die seit vielen Jahren geforderte und auch im Koalitionsvertrag vereinbarte
Optimierung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland auf den Weg. Eine
gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen
erreichen wir durch eine stärkere Vernetzung aller Leistungserbringer und
eine Digitalisierung der Prozesse, insbesondere die Einführung digitaler Ersteinschätzungsverfahren.
Dadurch werden nicht nur die Versorgung der Menschen in Akut- oder
Notfällen verbessert, sondern auch kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen
der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden, was insgesamt zu einer
Entlastung des Gesundheitssystems beiträgt. Darüber hinaus werden Integrierte Notfallzentren
als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
stabil zu halten. Die zusätzlichen Änderungen im Rahmen der Notfallreform
sind notwendig geworden, um die im Zuge der Verhandlungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
I noch nötig gewordenen zusätzlichen Mittel für unsere Krankenhäuser
und die psychotherapeutische Versorgung zu gewinnen. Im Vergleich zu den bereits
vor der Anhörung eingebrachten Änderungsanträgen, wurden u.a. folgende wesentliche
Änderungen vereinbart: Die Ausschreibungsmöglichkeit bei Zytostatika (Arzneimittel)
wurde wieder gestrichen. Damit stellen wir die Versorgung insbesondere bei onkologischen
Erkrankungen weiter sicher. Für die Ausschreibungen bei Hilfsmitteln wurde eine
zeitnahe gesetzliche Evaluation vereinbart, um die Auswirkungen genau im Blick zu behalten.
Die Hybrid-DRG-Vergütung wird reduziert und auf Dauer abgeschafft werden. Für diese
wird es im kommenden Jahr eine Übergangsregelung geben. Dann greifen die neuen
Kurzzeitfallpauschalen, deren Einführung bereits mit dem GKV-BStabG I geregelt wurde.
Das BMG arbeitet daneben weiter an umfassenden Strukturreformen wie der Einführung
eines verbindlichen Primärversorgungssystems. Ziel aller Reformen ist es, die vorhandenen
Strukturen und Ressourcen effizienter zu nutzen, um die flächendeckende
Versorgung der Menschen für die Zukunft zu sichern. Die FinanzKommission Gesundheit
wird sich in einem zweiten Schritt ebenfalls mit den notwendigen Strukturreformen
im Gesundheitswesen beschäftigen und einen entsprechenden Bericht zum Ende des
Jahres 2026 vorlegen. Bei ihren Untersuchungen wird sie auch das Thema „ambulante
Operationen“ in den Blick nehmen.