Wir gehen einen weiteren Schritt zu einem modernen, digitalen Rechtsstaat

Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht erweitern wir die Möglichkeiten notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen mittels Videokommunikation im Gesellschafts- und Registerrecht.

Die Zulässigkeit der notariellen Online-Verfahren wird auf folgende Maßnahmen ausgeweitet: Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister; Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien; Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr; Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister; Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Abtretung.

Wir gehen einen weiteren Schritt zu einem modernen, digitalen Rechtsstaat: Wir vereinfachen Abläufe, sparen Zeit und Kosten und bauen unnötige Bürokratie ab – ohne Abstriche bei der Rechtssicherheit.