Mit dem Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (2./3. Lesung) sorgen wir für einfachere und schnellere Abläufe und mehr Komfort für Passagiere an deutschen Flughäfen. Luftfahrtunternehmen wird die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Umständen Daten aus Reisepässen und Personalausweisen (insbesondere dem Chip) auszulesen sowie zu verarbeiten, um mit den Daten die Fluggastabfertigung künftig neben dem üblichen Verfahren zusätzlich auch digital durchführen zu können.
Ziel ist es, den Check-in Prozess an Flughäfen sicher und deutlich effizienter digital zu gestalten. Zugleich soll die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschweren. Die Teilnahme bleibt für Passagiere freiwillig; die klassische Abfertigung bleibt weiterhin gleichwertig bestehen. Nach ex ante-Schätzung wird insgesamt ein jährliches Entlastungsvolumen von etwa 63 Millionen Euro für die Wirtschaft erwartet sowie Einsparungen bei den Bürgerinnen und Bürgern von etwa 1,1 Mio. Stunden Wartezeit pro Jahr.