Digitale Spuren sichern und Täter endlich verfolgen

Nach jahrelangem Ringen um einen praktikablen Kompromiss zwischen den Belangen
der Strafverfolgung und des Datenschutzes wird das Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung
und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im
Strafverfahren in erster Lesung beraten. Mit der Einführung einer IP-Adressenspeicherung
schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Aufklärung schwerer Straftaten im digitalen
Raum. IP-Adressen sind häufig der einzige Ermittlungsansatz, um Täter von Kindesmissbrauch,
organisierter Kriminalität oder schweren Cyberangriffen zu identifizieren.
Die Speicherung erfolgt unter klaren rechtsstaatlichen Vorgaben und dient ausschließlich
der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im gesetzlich legitimierten Rahmen.
So stärken wir die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und sorgen
einmal mehr dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, denn Sicherheit ist die
Voraussetzung für Freiheit.