Deutschland sicherer machen

Wir stehen Tag für Tag im Fadenkreuz hybrider Bedrohungen: Cyberangriffe auf Unternehmen
und Behörden, Sabotage an kritischer Infrastruktur, Spionage durch angeworbene
Low-Level-Agenten, gezielte Desinformation zur Einflussnahme auf die Meinungsbildung
in unserer Gesellschaft, GPS-Störungen im Schiffs- und Flugverkehr, Zerstörung
unserer Unterwasser- Kommunikations- und Energieinfrastruktur, Drohnenüberflüge
über unsere Flughäfen, Industrie- und militärischen Einrichtungen – alles im Kontext eines
Angriffskriegs gegen ein Nachbarland, der inzwischen mehr als vier Jahre andauert
und in seinen Auswirkungen auf unser tägliches Leben und unsere Freiheit omnipräsent
ist. Unsere Sicherheitsbehörden – allen voran die Nachrichtendienste stellen sich als Instrument
der Frühwarnung täglich diesen Herausforderungen. Ihr Ziel ist es, diesen Entwicklungen
immer einen Schritt voraus zu sein, um jeglichen Schaden von uns abzuwenden.


Mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts erhalten der
Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Antwort
auf diese Bedrohungslage zeitgemäße Befugnisse, die es braucht, um dem Gegenüber
auf Augenhöhe begegnen zu können und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter
europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten. So, wie wir es im Koalitionsvertrag
vereinbart haben. Konkret sind folgende neue bzw. erweiterte Befugnisse vorgesehen:
BND und BfV sollen unter bestimmten Voraussetzungen auf informationstechnische Systeme
von Bedrohungsakteuren zugreifen und technische Angriffsinfrastrukturen besser
aufklären können. Der BND soll darüber hinaus in eng begrenzten Gefährdungslagen aktiv
auf Bedrohungen einwirken dürfen – etwa um Opferdaten auf Systemen von Hackergruppen
zu löschen, Server staatlicher Hackergruppen oder Desinformationsakteure abzuschalten
oder unbrauchbar zu machen sowie in IT-Systeme etwa von Drohnenfabriken
einzudringen, um deren Fertigung zu sabotieren. Hinzu kommen erweiterte Möglichkeiten
der strategischen Datenspeicherung und -analyse, Rechtsgrundlagen für die Nutzung
von KI und den biometrischen Bildabgleich sowie erleichterte Datenübermittlungen an
andere Behörden. Die Reform umfasst auch die Weiterentwicklung der deutsche Kontrolllandschaft
der Nachrichtendienste; denn ein Mehr an Befugnissen muss auch ein
Mehr an Kontrolle nach sich ziehen. Die Ausweitung der Kontrolle erfordert eine
Steigerung der Effizienz, wie es auch das Bundesverfassungsgericht fordert. Zukünftig
soll die Kontrolle der Nachrichtendienste zentral durch den Unabhängigen Kontrollrat
erfolgen, in dem erfahrene Bundesrichter über die Rechtmäßigkeit des nachrichtendienstlichen
Handelns entscheiden.


Sicherheit bedeutet aber nicht nur, unseren Staat von äußeren und inneren Bedrohungen
zu schützen, sondern auch jeden Einzelnen wirksam vor Gewalt und schweren Straftaten
zu bewahren. Genau da setzt die Neuregelung zum Schutz vor K. o.-Tropfen an. Wir haben
in dieser Woche in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-
Tropfen beraten. Mit der Verschärfung des Strafrechts schließen wir eine Schutzlücke, die nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehr als deutlich geworden ist. Wer einem
Menschen heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, um ihn für einen sexuellen Übergriff oder
einen Raub wehrlos zu machen, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaates rechnen.
Künftig werden deshalb neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch
gefährliche Mittel erfasst. Bei besonders schweren sexuellen Übergriffen erhöht sich die
Mindestfreiheitsstrafe von drei auf fünf Jahre. Für uns ist klar: Der Rechtsstaat steht an
der Seite der Opfer – und wer andere gezielt wehrlos macht, muss konsequent bestraft
werden.


Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung EU-Richtlinie 2024/1260 über die
Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten setzen wir die Richtlinie fristgerecht
in deutsches Recht um. Ziel ist es, insbesondere bei grenzüberschreitender organisierter
und schwerer Kriminalität kriminell erlangtes Vermögen schneller aufzuspüren, zu
sichern, einzuziehen und effizient zu verwalten. Dafür werden die Vermögensabschöpfungs-
und Vermögensverwaltungsstellen gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen
den Mitgliedstaaten verbessert; das Bundeskriminalamt bleibt polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle,
während den Staatsanwaltschaften zentrale justizielle Aufgaben zukommen.
Damit stärken wir ein zentrales Prinzip konsequenter Kriminalitätsbekämpfung:
Straftaten dürfen sich nicht lohnen – auch nicht über Grenzen hinweg.


In der 1. Lesung haben wir den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts
der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen als grundlegenden Reform beraten – wir schaffen
die Voraussetzungen für eine schnellere und wirksamere grenzüberschreitende Strafverfolgung.
Wir setzen neue europarechtliche Vorgaben um und modernisieren zugleich
das seit Jahrzehnten gewachsene und zunehmend unübersichtliche Recht der internationalen
Zusammenarbeit in Strafsachen. Künftig werden insbesondere die polizeiliche
Rechtshilfe und die Übertragung von Strafverfahren erstmals ausdrücklich geregelt, während
zugleich Verfahrensrechte und Rechtsschutz klarer gefasst werden. Auch hier gilt
für uns: Kriminalität macht nicht an Staatsgrenzen halt – deshalb müssen Polizei und
Justiz auch grenzüberschreitend schnell, rechtssicher und effektiv handeln können.