Bundestag entscheidet über Gruppen­status für Die Linke und BSW

Der Bundestag hat am Freitag, 2. Februar 2024, über die Anerkennung und Rechtsstellung der parlamentarischen Gruppen Die Linke und BSW (kurz für: „Bündnis Sahra Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit“) entschieden. Grundlage sind zwei Beschlussempfehlungen, die der Ältestenrat, das geschäftsführende Gremium des Bundestages, vorgelegt hat.

Hintergrund ist die Auflösung der einstigen Fraktion Die Linke im vergangenen Jahr. Nachdem mehrere Abgeordnete die Fraktion verlassen hatten und dadurch die Mindeststärke von 37 Mitgliedern nicht mehr gewahrt wurde, trat die Fraktion am 6. Dezember 2023 in einen sogenannten Liquidationsprozess ein. Die einstigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Bundestagsfraktion sind seitdem fraktionslose Mitglieder des Deutschen Bundestages. Mit der Anerkennung als Gruppe waren für fraktionslose Abgeordnete in der Vergangenheit deutlich mehr Ressourcen und parlamentarische Rechte verbunden als ohne diesen Status.

Bildung von Gruppen durch fraktionslose Parlamentarier

Abgeordnete gleicher politischer Überzeugung, die nicht die Fraktionsmindeststärke erreichen, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Dabei ist nicht festgelegt, wie viele Abgeordnete eine Gruppe bilden müssen. Die bisherigen Gruppen hatten ähnliche Rechte und Ressourcen wie eine Fraktion, allerdings in abgestuftem Maß. Gruppen konnten Mitglieder in den Ältestenrat und die Ausschüsse entsenden, hatten Initiativrechte vergleichbar denen der Fraktionen, entsprechend ihrer Größe Redezeiten in Debatten und erhielten Mittel für Mitarbeiter und die Büroinfrastruktur. Gruppen konnten bislang jedoch keine namentlichen Abstimmungen verlangen oder beantragen und ein Regierungsmitglied herbeirufen.

Eine parlamentarische Gruppe muss durch das Plenum anerkannt werden. Es liegt im Ermessen der Mitglieder des Bundestages, ob eine Gruppierung von Abgeordneten als Gruppe anerkannt wird. Anders als die Fraktionen haben Gruppen keinen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Eine entsprechende gesetzliche Regelung besteht nicht. Insofern müssen die Fragen zur Finanzierung als auch die Ausgestaltung der zuerkannten Rechte zwischen den Fraktionen und der Gruppe verhandelt und im Einzelfall im Plenum entschieden werden. Gleiches gilt für die Festlegung der zukünftigen Sitzordnung, die in der Zuständigkeit der Parlamentarier liegt.

Antrag zur Mitgliederzahl in den Ausschüssen 

Geplant ist auch eine entsprechende Anpassung der Mitgliederzahlen in den Ausschüssen. Hierzu haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen gemeinsamen Antrag zur Neuregelung vorgelegt (20/10197), über den das Plenum ebenfalls abstimmen wird. 

Dem Antrag zufolge wollen die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Mitgliederzahl in 13 ständigen Ausschüssen des Bundestages ändern. Sie legen diese wie folgt fest: Petitionsausschuss 30 Mitglieder (bisher 31), Auswärtiger Ausschuss 47 Mitglieder (bisher 46), Ausschuss für Inneres und Heimat 47 Mitglieder (bisher 46), Finanzausschuss 46 Mitglieder (bisher 45), Haushaltsausschuss 46 Mitglieder (bisher 45), Wirtschaftsausschuss 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft 34 Mitglieder (bisher 35), Ausschuss für Gesundheit 43 Mitglieder (bisher 42), Verkehrsausschuss 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union 41 Mitglieder (bisher 40), Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für Klimaschutz und Energie 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für Digitales 33 Mitglieder (bisher 34).

Bei folgenden Ausschüssen soll sich die Mitgliederzahl nicht ändern: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19 Mitglieder), Sportausschuss (19 Mitglieder), Rechtsausschuss (39 Mitglieder), Ausschuss für Arbeit und Soziales (49 Mitglieder), Verteidigungsausschuss (38 Mitglieder), Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (38 Mitglieder), Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (38 Mitglieder), Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19 Mitglieder), Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (38 Mitglieder), Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (24 Mitglieder), Ausschuss für Tourismus (19 Mitglieder), Ausschuss für Kultur und Medien (19 Mitglieder).

Darüber hinaus soll bestimmt werden, dass der 1. Untersuchungsausschuss zu Afghanistan elf Mitglieder statt bisher zwölf und entsprechend viele stellvertretende Mitglieder hat. Der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ sollen ebenfalls elf statt bisher zwölf Abgeordnete und ebenso viele stellvertretende Mitglieder angehören. Ab der Verabschiedung des Zwischenberichts zur Phase 1 der Arbeit der Enquete-Kommission soll auch die Zahl der Sachverständigen in der Kommission von zwölf auf elf verringert werden. (ste/vom/30.01.2024)

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