Mit der 1. Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beginnen wir den Prozess der Reformen unserer Sozialversicherungen. Der Entwurf setzt Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ um, wodurch die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft stabilisiert werden sollen.
Der Fokus liegt auf der Reduktion der Ausgabendynamik der GKV sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens ist aktuell zwingend erforderlich. Wichtigstes Instrument ist dabei die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. So werden in allen Leistungsbereichen Vergütungsanstiege in Zukunft auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden abgeschafft. Vorgesehen sind daneben unter anderem eine zusätzliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze sowie der monatlichen Versicherungspflichtgrenze um rund 300 Euro, eine Erhöhung des seit rund 20 Jahren unveränderten pauschalen Beitragssatzes der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsfreiheit der Familienversicherung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner wird unter anderem auf Personen im Rentenalter sowie auf Fälle begrenzt, in denen ein besonderer Sorge- und Betreuungsbedarf besteht. Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Ehepartners erhoben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten. Zudem wird der Bund die Finanzierung der GKV für die Bezieher von Grundsicherung stärken und erhöht den Beitrag für diesen Personenkreis ab dem Jahr 2027. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert. Das Gesetz schafft eine erste Grundlage für eine stabile Finanzierung der Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren.