Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Designrechts setzen wir in 2./3. Lesung die EU-Richtlinie 2024/2823 um und passen den Schutz geistigen Eigentums an die digitale Welt an. Künftig werden neue und digitale Designformen ausdrücklich erfasst, die Darstellungsmöglichkeiten erweitert und der Schutz auch auf vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks ausgedehnt. Zugleich verbessern wir die Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und stärken mit einer neuen Durchfuhrregelung den Kampf gegen Produktpiraterie.
Damit schaffen wir moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation, Kreativität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.
Damit verbunden ist eine notwendige Anpassung im § 15 UWG mit Blick auf das Inkrafttreten der EmpCo- Richtlinie am 27. September 2026. Die EmpCo-Richtlinie kurz für Empowering Consumers schützt die Verbraucherrechte vor Greenwashing mit dem Ziel, dass Unternehmen ihre Umweltbehauptungen in Zukunft wissenschaftlich belegen und irreführende oder verklausulierte Kommunikationspraktiken stoppen. Mit der notwenigen Änderung beugen wir dem vor, dass ab Inkrafttreten einwandfreie Produkte vernichtet werden, nur weil sich rechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ändern. Die geplante Regelung im UWG schafft einen dringend benötigten Handlungsspielraum. Unternehmen können jetzt im Einzelfall abwägen, ob ein Abverkauf trotz einer nicht vollständig angepassten Produktaufmachung vertretbar ist – insbesondere dann, wenn eine Änderung nicht mehr möglich wäre und andernfalls große Mengen einwandfreier Waren vernichtet werden müssten.