Wir verbessern den Netzausbau und verbessern die Energieeffizienz

Mit der Einbringung des Netzanschlusspakets sowie der EEG-Novelle setzen wir unseren energiepolitischen Reformkurs fort. 

Mit dem Netzanschlusspaket werden wir den Stromnetzausbau und den Ausbau der erneuerbaren Energien besser aufeinander abstimmen.

Erstmals berücksichtigen wir die Netzsituation, steuern die Ansiedlung neuer Erneuerbaren- Anlagen regional und beenden die Situation, dass Anlagen wissentlich in bereits ausgelasteten Netzgebieten angesiedelt werden und so zusätzliche Abregelungen provozieren.

Damit wollen wir auch Kosten begrenzen, denn die Redispatch-Kosten liegen bei mehr als drei Milliarden Euro. Zusätzlich werden die Netzanschlussverfahren grundlegend verbessert und beschleunigt. Künftig zählen klare Kriterien, digitale Verfahren und die effiziente Nutzung knapper Netzkapazität.

Mit der EEG-Novelle werden wir sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter fortschreitet – aber mit weniger Subventionen, mehr Markt und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem. Dabei setzen wir auf alle erneuerbaren Energieträger Solar-, Wind- und Bioenergie, Wasserkraft sowie Geothermie. Insbesondere bei der Biomasse werden wir die Ausbauziele anheben und eine Anschlussperspektive schaffen, denn diese Anlagen können entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie nicht wetterabhängig sind. Zudem gehen wir konsequente Schritte weg vom umfassenden staatlichen Fördersystem hin zu mehr Markt, etwa durch die Einführung von Contracts for Difference (CfDs) sowie die Abschaffung der Einspeisevergütung als bedingungslose Förderung. Neue kleine PV-Dachanlagen erhalten noch befristet weiterhin eine Förderung und werden mit Übergangsfristen stufenweise in die Direktvermarktung überführt.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie setzen wir den Koalitionsvertrag um. Wir vereinfachen und entbürokratisieren die Regelungen zur Energieeffizienz und führen diese auf EU-Recht zurück. So soll die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr gelten. Zudem werden praxisnahe Regeln für Rechenzentren geschaffen. Damit entlasten wir die Wirtschaft mit mehr als drei Milliarden Euro.