Kernstück des neuen Gesetzes zur Umsetzung der neuen europäischen Regelungen zum Ökodesgin (2./3. Lesung) ist die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Bei der Umsetzung der Ökodesign-Regelungen werden wir als Fraktion darauf achten, dass diese bürokratiearm und mittelstandsfreundlich, ohne nationale Übererfüllung erfolgt.
Mit diesem Gesetz beschließen wir weiterhin einen Änderungsantrag zur Anpassung des aktuell noch geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird. Mit der Anpassung des GEG wird das Wirksamwerden der Pflicht des § 71 Absatz 1 GEG am 1. Juli 2026 aus Gründen der Rechtssicherheit auf einen späteren Zeitpunkt (1. November 2026) verschoben, damit die 65%-EE-Anforderung beim Einbau einer Heizung nicht mehr Geltung erlangen kann, bevor § 71 GEG mit dem Inkrafttreten des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer aufgehoben wird. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.