Weniger Bürokratie und weniger Medienbrüche für schnelle Verwaltungsverfahren

Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern reduzieren wir unnötige Nachweis-, Dokumentations- und
Verfahrenspflichten, beschleunigen Verwaltungsprozesse und schaffen damit spürbare
Entlastungen für Bürger, Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung selbst. Weniger
unnötige Verfahren bedeuten mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben von
Verwaltung und Sicherheitsbehörden. Künftig wird die Kommunikation mit Behörden
vom Antrag bis zur Nachweiserbringung ohne Schriftformerfordernis vollständig digital
erfolgen. Aufbewahrungs- und Nachweispflichten werden verkürzt. Bürokratieabbau ist
für uns kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für einen handlungsfähigen und modernen
Staat. Bürger und Unternehmen erwarten zu Recht eine Verwaltung, die digitaler,
einfacher und praxistauglicher arbeitet.