Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Apotheken und sichern damit eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (in 2./3. Lesung)
verbessern wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken,
um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung
der Bevölkerung zu erhalten. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden öffentliche
Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt und Apothekerinnen und Apotheker
können durch Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung
und Flexibilität wahrnehmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem erleichterte
Voraussetzungen für die Gründung von Apothekenstandorten in abgelegenen Gebieten,
Regelungen zum vereinfachten Austausch von Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit
verordneter Arzneimittel sowie die Einräumung der Möglichkeit für die Länder, im
Rahmen einer Erprobungsklausel in Sonderkonstellationen eine Vertretung von Apothekenleitungen
durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten
zu genehmigen. Außerdem erhalten zukünftig öffentliche Apotheken weitere Aufgaben
in der Gesundheitsversorgung: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten,
die Blutentnahme bei Erwachsenen für Diagnosefragen, die Durchführung von
Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention
sowie die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung
in begrenzten Situationen vorgesehen.