Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Diesen Entwurf haben wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir haben das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv begleitet. Eine Reform ist notwendig – dieser Vorschlag wird den Erfordernissen jedoch nicht gerecht. Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb ab. Die geplante Abkehr von der bisherigen Aussetzungspflicht des Prozessgerichtes bei Vorliegen eines Musterverfahrens zu einer Aussetzungsmöglichkeit kann zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz führen, da es zu mehr Individualverfahren kommen wird. Die Reform führt insgesamt zu weitreichenden Änderungen in Kapitalanlegermusterverfahren, deren Auswirkungen kaum abzuschätzen sind.