Mit dem Abschluss des Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs werden wir den Anstieg der Trassenentgelte, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der Schienenwege bezahlen müssen, ab 2026 stärker abmildern als im Regierungsentwurf vorgesehen. Dazu senken wir den Zinssatz, mit dem die Infrastrukturgesellschaft der DB ihr bereitgestelltes Eigenkapital verzinsen muss, von 2,5 auf 1,9 Prozent. Zudem stellen wir sicher, dass die Trassenpreisförderung für dieses Jahr ausgezahlt wird. Mit beiden Maßnahmen entlasten wir die Eisenbahnverkehrsunternehmen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Fahrpreise.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verlängern wir die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge gemäß den europäischen Vorgaben bis 2031. Damit unterstützen wir nicht nur den Markthochlauf emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Zudem erweitern wir die technischen Möglichkeiten für die Mauterhebung. So schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Einbuchung in das Lkw-Mauterhebungssystem künftig über eine App z. B. auf dem Smartphone erfolgen kann. Das macht nicht nur eine On-Board-Unit, wie sie bei der automatischen Mauterhebung nötig ist, entbehrlich. Auch ist damit anders als beim manuellen System, das die Vorbuchung einer Strecke erfordert, die freie Routenwahl möglich.