Wir stärken die private Altersvorsorge, indem wir in dieser Woche eine grundlegende Reform der Riester-Rente beschlossen haben. Damit setzen wir auch einen weiteren Baustein unseres Rentenpakets I um. Dabei legen wir einen klaren Schwerpunkt auf die Chancen des Kapitalmarktes, um die Sparer in Deutschland stärker zu Investoren zu machen und auch Bezieher von geringen und mittleren Einkommen besser an den – über lange Zeiträume betrachtet – positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt teilhaben zu lassen. Den Fokus auf Rendite unterstreichen wir mit dem erstmaligen Angebot eines Depots ohne renditemindernde Beitragsgarantien, dem Wegfall der Pflicht zur Verrentung des angesparten Kapitals, der Senkung und stärkeren Verteilung der anfallenden Kosten und einer Steigerung der Attraktivität der staatlichen Förderung. Um auch Unerfahrene an den Kapitalmarkt heranzuführen, eröffnen wir die Möglichkeit eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots, das zudem die Verknüpfung mit der Frühstart-Rente vereinfacht. Diese werden wir noch in diesem Jahr beschließen. Ganz besonders wichtig war uns, endlich die Gruppe der Selbständigen in die Riester-Rente aufzunehmen. Mit ihrer Aufnahme erkennen wir gleichermaßen den immens wichtigen Beitrag an, den diese Leistungsträger jeden Tag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft erbringen. Die vorliegende Reform geht in ihrer positiven Wirkung aber über den Einzelnen noch hinaus: Indem wir dazu beitragen, Spareinlagen am Kapitalmarkt zu investieren, steht zusätzliches Kapital für Innovationen und damit für Wachstum zur Verfügung.
👉 Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Reform bekommen Sie hier: https://bpaq.de/private-altersvorsorge