In dieser Woche haben wir eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung auf den Weg gebracht. Mit der Einbringung eines Gesetzes zur Abschaffung der Gasspeicherumlage gehen wir einen ersten Schritt zur Entlastung bei den Energiekosten. Wir entlasten Haushalte und Unternehmen um insgesamt rund 3,4 Mrd. Euro. Für einen Vier-Personen- Haushalt bedeutet das je nach Verbrauch eine Entlastung von etwa 30 bis 60 Euro pro Jahr. Indirekt sinken zudem auch die Stromkosten, da Gaskraftwerksbetreiber ebenfalls von der Maßnahme profitieren. Die weiteren Gesetze zur Senkung des Strompreises ab 1. Januar 2026 werden folgen.
Im Sinne unseres Industriestandortes und des Klimaschutzes bringen wir ein novelliertes
Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ein. Mit CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon
Capture and Utilization) kann CO2 abgeschieden werden, bevor es in die Atmosphäre gelangt.
Diese Verfahren sind insbesondere für schwer vermeidbare CO2-Emissionen von großer Bedeutung, etwa bei der Zement- oder Kalkproduktion. Wir verbessern hierfür den Rechtsrahmen, etwa für den Bau einer CO2-Transportinfrastruktur. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht zudem freiwillig Onshore-Speicherung. (Für in Deutschland entstandene Kohle-Emissionen bleibt der Zugang zur Infrastruktur ausgeschlossen). Darüber hinaus werden wir zwei Energiegesetze einbringen, um den Verbraucherschutz im Energiebereich zu stärken und die Digitalisierung, den Ausbau der Stromnetze sowie der Windenergie auf See zu beschleunigen.