Wir treiben den Ausbau der Windenergie auf See voran und bringen hierzu ein Gesetz ein, um mehr Planungs- und Investitionssicherheit sowie Versorgungssicherheit, nationale Resilienz und Unabhängigkeit zu schaffen. Mit intelligenter Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung sollen die Systemkosten gesenkt werden, insbesondere durch die Überbauung der Netzanschlüsse. Zudem sollen Abschattungseffekte reduziert und die Regellaufzeit von Windenergieanlagen erhöht werden.
Das vereinheitlichte Ausschreibungsdesign gibt der förderfreien Umsetzung der Windenergie auf See Vorrang. Eine Absicherung erfolgt nur, sofern dies nötig ist. Überförderungen werden durch Abschöpfung vermieden.
Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglichen wir einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027-2029 und entlasten Stromverbraucher. Wir verlängern die bestehende Regelung und schaffen so Planungssicherheit für Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen sowie Verbraucher. Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten soll bei 5,525 Milliarden Euro pro Jahr im gesamten geregelten Zeitraum betragen.