Verschärfung der IED-Richtlinie der EU gefährdet Industriebetriebe und Landwirtschaft

Michael Donth MdB: „Wir müssen die Deindustrialisierung Deutschlands verhindern“

Die Europäische Union verhandelt derzeit über die Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vor, die IED-Bestimmungen für Industrie und Landwirtschaft drastisch zu verschärfen. Aktuell fallen rund 9.000 Industrieanlagen in Deutschland unter die Bestimmungen der Richtlinie. Darunter auch mindestens acht Unternehmen im Landkreis Reutlingen.

Zukünftig werden deutlich mehr Unternehmen eine Genehmigung nach IED benötigen. Insgesamt werden nach dem Vorschlag der Kommission 185 000 Betriebe in Industrie und Landwirtschaft Europa künftig zusätzlich in den Anwendungsbereich der IED-Richtlinie fallen. Viele Betriebe würden keine Genehmigung für den Weiterbetrieb oder diese nur mit erheblichen finanziellen und bürokratischem Aufwand erhalten.

„Mit den geplanten Verschärfungen durch die Richtlinie wird eine Deindustrialisierung in Deutschland massiv befördert. Das müssen wir verhindern“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth. „Ich habe die betroffenen Betriebe im Kreis kontaktiert. Die Ampel-Regierung muss sich in Brüssel gegen die Verschärfungen aussprechen. Bislang ist das nicht passiert und nächste Woche wird die deutsche Stellungnahme im Plenum des Bundestages verabschiedet. Wir als Union haben schon im Bundestagswahlkampf auf allen Ebenen betont, dass wir ein klimaneutrales Industrieland werden wollen. Dazu stehen wir. Aber die Transformation geht nur mit einer leistungsfähigen Industrie und Landwirtschaft. Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir weiterhin an Verbesserungen bei den Industrieemissionen arbeiten – aber nicht gegen die Wirtschaft und unsere heimischen Landwirte. Die umfangreiche Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie kommt zur falschen Zeit. Die Unternehmen sind derzeit mit den Auswirkungen der Energiekrise und der noch nicht ganz abgeschlossenen Corona-Krise beschäftigt und brauchen mehr denn je unsere Unterstützung. Diese Richtlinie hat enorme Auswirkungen auf erforderliche Investitionen zur Nachrüstung der Betriebe. Sie bindet damit wieder Finanzmittel, die für andere Maßnahmen, wie wirtschaftliche Transformation oder die Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft dringend erforderlich wären.

In Berlin fand Ende April auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Expertenanhörung zu der geplanten Verschärfung der IED statt. Dabei betonten alle Redner vom Verband der Chemischen Industrie, dem Deutschen Bauernverband, dem Bund der Deutschen Industrie und der Gewerkschaft IGBCE, dass eine Verschärfung der Genehmigungsverfahren massive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Landwirtschaft habe.

Ein konkretes Beispiel. Im Agrarbereich soll der in Großvieheinheiten (GVE) gemessene IED-Schwellenwert von 600 auf 150 reduziert werden.

„Dieser Wert ist fachlich und politisch nicht zu rechtfertigen. Mit einem Schlag wären über 22.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland plötzlich von der IED betroffen. Das entspricht einer Verachtfachung der bisher betroffenen Betriebe“, so Michael Donth.  Auch der im Rahmen der Diskussion von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir vorgeschlagene Schwellenwert von 300 GVE ist nicht zu begründen. „Denn auch dieser Vorschlag geht an der landwirtschaftlichen Praxis und Wirklichkeit vorbei. Der Minister gefährdet damit kleinere und mittlere Betriebe, die sich die neuen Auflagen und Nachrüstpflichten, die mit hohen Kosten einhergehen, nicht leisten können. Er sollte stattdessen für unsere Bauern kämpfen!“

Die vorgeschlagenen Änderungen der Industrieemissionsrichtlinie führen ebenfalls dazu, dass aufgrund der Festsetzung der zulässigen Emissionswerte am unteren Rand der jeweils besten verfügbaren Technik (BVT-Bandbreite) keine einzige bestehende Anlage in Deutschland eine reguläre Genehmigung erhalten würde. „Für den Erhalt der dann für den Weiterbetrieb notwendigen Sondergenehmigungen müssen die Betreiber jeden einzelnen abweichenden Wert gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde begründen. Die Genehmigungsverfahren werden sich dadurch stark verlängern und immense Personal- und Finanzmittel benötigen“, erklärt der Abgeordnete.

Auch durch die Ausweitung um umfangreiche Umweltmanagementsysteme und Chemikalienmanagementsysteme werden weitere komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren ausgelöst. „Ohne eine klare Positionierung Deutschlands gegen diese drastischen Verschärfungen wird diese Novellierung in Brüssel voraussichtlich beschlossen werden. Wir sehen leider derzeit kein ambitioniertes Vorgehen der Bundesregierung in dieser Frage. Dabei geht es um die Zukunft von landwirtschaftlicher und industrieller Produktion und die damit verbundenen Arbeitsplätze in unserem Land!“, fasst Donth zusammen.

Im Europäischen Parlament sind bereits mehr als 1.700 Änderungsanträge eingegangen, die aktuell in den Ausschüssen für Umwelt und Landwirtschaft verhandelt werden.

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