Rentenpaket I und klarer Rahmen zum Rentenpaket II

Mit dem Abschluss des Rentenpakets I gehen wir einen entschiedenen ersten Schritt, um
die Altersvorsorge zu modernisieren und insgesamt auf breitere Füße zu stellen. Wir beschließen:
die Aktivrente, die Abschaffung des sog. Vorbeschäftigungsverbots, die Mütterrente
III, eine Stärkung der Betriebsrente und die sog. Haltelinie von 48 Prozent.

Darüber hinaus gibt es folgende Vereinbarungen in der Koalition:

  • Eine Rentenkommission mit einem umfangreichen Auftrag wird im Dezember
    2025 eingesetzt und ihre Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung zum
    Ende des zweiten Quartals 2026 vorlegen – und damit deutlich früher als ursprünglich
    geplant.
  • Bei der personellen Besetzung werden wir auch die Interessen der jungen Generation
    besonders berücksichtigen. Die Junge Gruppe kann dazu einen Vorschlag
    machen.
  • Dieser Rentenkommission geben wir mit dem Beschluss aus dem Koalitionsausschuss
    einen klaren Rahmen. Diese wird noch im Dezember vom Bundeskabinett
    eingesetzt. Der Auftrag der Kommission wird genau so formuliert, wie es der Koalitionsausschuss
    am letzten Donnerstag beschlossen hat. Eine Beschlussfassung
    des Bundestages braucht es dazu nicht.
  • Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse wird ein Rentenpaket II für 2026 erarbeitet.

Zur Stärkung der privaten Altersvorsorge wird das Bundesfinanzministerium eine Reform
der privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte zur Frühstartrente vorlegen. Die Koalition
wird darüber hinaus u.a. mit den Dividenden eines Aktienpakets aus Beteiligungen
des Bundes im Wert von 10 Mrd. Euro den Aufbau der privaten Altersversorgung
der jungen Generation unterstützen. Die Details des Konzepts wird der Koalitionsausschuss
am 10. Dezember 2025 beschließen.