Um die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zügig umzusetzen, haben wir bereits in dieser Sitzungswoche in 1. Lesung den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe beraten. Zur kurzfristigen Abfederung der Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, werden die Kraftstoffpreise durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente (wie z.B. HVO 100) befristet für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter. Dadurch werden die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet. Die Energiesteuersenkung wirkt unbürokratisch und hilft, Verbraucher wie Wirtschaft gleichermaßen zu entlasten.
Nachdem wir gesehen haben, dass die Lage rund um die Straße von Hormus angespannt bleibt, ist diese breite finanzielle Entlastung für Pendler und Wirtschaft nun der zweite Schritt in dieser Situation. Dieser folgt dem ersten Schritt aus der letzten Sitzungswoche, mit dem wir das Kartellrecht verschärft haben, u.a. mit der Beweislastumkehr, wodurch das Bundeskartellamt die Preise und Gewinne besser untersuchen kann. Mit dem sog. österreichischen Modell (nur noch einmalige Möglichkeit der Preiserhöhung an Tankstellen pro Tag) haben wir bereits die Voraussetzung für mehr Markttransparenz geschaffen.