Mit der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie der 1. Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeits-gesetzes leiten wir gemeinsam mit der SPD einen grundlegenden Wechsel in der Migrations- und Innenpolitik ein.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist dabei ein wichtiger Baustein. Wie bereits in den Jahren 2016 bis 2018, wird der Familiennachzug für die nächsten zwei Jahre ausgesetzt, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik Deutschland zu entlasten und die Zuwanderung nach Deutschland spürbar zu reduzieren. Diese Maßnahme dient der Ordnung und Steuerung der Migration und ist ein klares Signal, dass wir die Integrationsfähigkeit unserer Kommunen und die gesellschaftliche Akzeptanz in den Mittelpunkt stellen. In Härtefällen bleibt der Familiennachzug weiterhin möglich, sodass humanitäre Erwägungen stets berücksichtigt werden.
Parallel dazu legen wir mit der 1. Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein weiteres wichtiges Vorhaben vor. Die von der Ampel-Koalition eingeführte sogenannte Turboeinbürgerung nach bereits drei Jahren wird wieder abgeschafft. Wir kehren damit zu bewährten Regeln zurück, die eine längere Integrationszeit und eine stärkere Bindung an unser Land voraussetzen. Unser Ziel ist es, die Einbürgerung als besondere Auszeichnung und als Ergebnis erfolgreicher Integration zu erhalten.
Mit diesen beiden Gesetzentwürfen machen wir deutlich, dass wir den Herausforderungen in der Migrationspolitik entschieden begegnen. Wir setzen auf klare Regeln, eine nachhaltige Steuerung der Zuwanderung und die Wahrung unserer gesellschaftlichen Grundwerte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht für eine verantwortungsvolle, ordnende und menschliche Migrationspolitik, die die Interessen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.