Bereits vor über einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. Unseren Antrag IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützenwerden wir in dieser Woche nach über einem Jahr Verzögerung durch die Ampelfraktionen endlich abschließend im Plenum berieten. Darin fordern wir:Bundeskanzler Scholz muss jetzt den Streit im Kabinett, zwischen Innen- und Justizministerium, beenden. Er muss dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.