IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen

Bereits vor über einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. Unseren Antrag IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützenwerden wir in dieser Woche nach über einem Jahr Verzögerung durch die Ampelfraktionen endlich abschließend im Plenum berieten. Darin fordern wir:Bundeskanzler Scholz muss jetzt den Streit im Kabinett, zwischen Innen- und Justizministerium, beenden. Er muss dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

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