Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Mit dem Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe setzen wir die Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder um. Im Wesentlichen ist folgendes vorgesehen: Die Bildungsassistenz (in Schule und Kita) soll zukümftig durch Gruppenangebote, die mit dem so genannten „Pooling“ vergleichbar sind, geleistet werden. Bedarfsgerecht können weiterhin Einzelassistenzen eingesetzt werden, sofern ein individueller Betreuungsbedarf besteht. Familien mit Unterstützungsbedarf werden künftig vorrangig an niedrigschwellige kommunale Infrastrukturangebote wie Familienzentren, Erziehungs- und Familienberatungsstellen und Elternkurse verwiesen.

Erst wenn die Angebote vor Ort nicht mehr ausreichen, soll eine individuelle Einzelfallbetreuung durch das Jugendamt erfolgen. Zudem soll die Nutzung von Kindertagesstätten durch Familien mit Unterstützungsbedarf gezielt gefördert werden. Auch der Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts soll verbessert werden. Junge Menschen sollen durch Wohnangebote mit sozialpädagogischer Begleitung gezielt bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen sowie bei der beruflichen Eingliederung unterstützt und so auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt begleitet werden. Zudem wird das sogenannten „begleitete Trinken“ für 14- und 15-jährige Jugendliche abgeschafft. Und schließlich sollen Bürokratie abgebaut und die Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vereinfacht werden.