Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken

In dieser Woche beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken abschließend und parallel dazu auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Mit dem letztgenannten Entwurf soll im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Beschlusskompetenz für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen werden. Überdies wird im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) können Haushalte, egal ob Mietpartei oder Eigentümer, einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst erzeugen. Dies reduziert die Stromkosten, macht unabhängiger und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Möglichkeit ist ein kostengünstiger Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien, der unkompliziert und leicht realisierbar für alle sein muss. Derzeit besteht kein Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellen große Hindernisse beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar. Mit dem Gesetz werden Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken geschaffen. Wir befürworten auch den Entwurf der Bundesregierung, denn er beinhaltet politische Forderungen der Union aus der Vergangenheit.

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