Erste Maßnahmen zur Wirtschaftswende – Vorfahrt für Wachstum

Mit der gemeinsamen Fraktionsinitiative von CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes
für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland“ sollen prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung sowie Investitionsförderung
umgesetzt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland zu stärken und die deutsche Wachstumsschwäche durch einen Mix aus kurz und
mittelfristigen Maßnahmen endlich zu überwinden. Dies ist die größte Steuerreform
seit knapp 20 Jahren.

Das Paket beinhaltet:

  • als „Investitions-Booster“ eine degressive AfA in Höhe von 30 Prozent jährlich für
    bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 1. Dezember 2027,
  • eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar
    2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032,
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene
    Gewinne von 28,25 Prozent in drei Stufen auf 25 Prozent (ab 2032),
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven AfA für unternehmerisch angeschaffte
    Elektrofahrzeuge sowie eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf
    100.000 Euro und
  • eine Ausweitung des Forschungszulagengesetzes durch Anhebung der Bemessungsgrundlage
    förderfähiger Aufwendungen auf 12 Mio. Euro und durch Berücksichtigung
    von pauschalisierten Gemein- sowie Betriebskosten in Höhe von
    20 Prozent der entstandenen förderfähigen Aufwendungen.

Der Gesetzentwurf soll bis Mitte Juli in Bundestag und Bundesrat abschließend beraten
werden. Das gibt den Unternehmen Planungssicherheit und ein starkes Signal für den
Wirtschaftsstandort Deutschland. Damit bringen wir Deutschland im erforderlichen
Tempo voran.