Der Durchbruch für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist geschafft! Der Deutsche Bundestag verabschiedet an diesem Donnerstag ein Gesetz, das für die Notfallsanitäter eine erhebliche Erleichterung für ihre tägliche Arbeit mit sich bringt und ihnen die langersehnte Rechtssicherheit im Rahmen ihrer Tätigkeit gibt.
Michael Donth ist eigentlich Verkehrspolitiker, von den medizinischen Verantwortlichen des Reutlinger Rettungsdienstes aber schon früh für dieses Thema sensibilisiert worden: „In langen Gesprächen haben mir die Experten des Reutlinger DRK und des Klinikums deutlich gemacht, wie wichtig es ist, für eine Verbesserung der Rechtssicherheit in diesem wichtigen Beruf zu sorgen. Es kann nicht sein, dass jemand, der Leben retten möchte, stets mit einem Bein im Gefängnis steht.“ Der CDU-Abgeordnete hat sich daher früh aktiv in die Debatte mit den zuständigen Fachpolitikern eingebracht. Besonders dem außerordentlichen Einsatz der CSU Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner sei es zu verdanken, dass der neue Gesetzentwurf den Ansprüchen an die moderne Notfallmedizin gerecht wird: „Mit der Änderung ermöglichen wir es den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, für das Zeitfenster bis zum Eintreffen des Notarztes, rechtssicher Heilkunde auch invasiver Art ausüben zu dürfen, wenn es notwendig ist.“ erklärt Donth. „Das betrifft nicht nur das Anlegen einer Infusionsnadel, sondern auch die Gabe lebensrettender Medikamente im Rahmen des Erlernten.“ Die Ausbildung der Notfallsanitäter kann diese zudem auch dazu befähigen, Maßnahmen wie eine Schmerzmittelgabe ohne direkte Hinzuziehung eines Notarztes durchzuführen. „Allerdings fällt das in die Kompetenz der Bundesländer.“, merkt Donth an. Diese seien nun in der Pflicht: „Im Rahmen unserer Zuständigkeit haben wir im Bund unsere Hausaufgaben gemacht. Die Länder müssen nun zeitnah nachziehen und den Handlungsrahmen abstecken, in dem unsere Rettungskräfte auch eigenständig handeln dürfen.“ Gemeinsam mit seiner Kollegin Emmi Zeulner ist Michael Donth aber froh, dass diese wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrags nun umgesetzt werden konnte: „Die Notfallsanitäter kommen dann, wenn die Not am größten ist und sind im Notfall Tag und Nacht für uns da. Sie beweisen jeden Tag aufs Neue, dass sie an unserer Seite stehen. Genau deswegen war es mir wichtig, deutlich zu zeigen, dass auch die Politik an ihrer Seite steht. Mit diesem Gesetz tun wir das und erfüllen damit eine wichtige Forderung von Berufsverbänden, Hilfsorganisationen und Gewerkschaften, auch und gerade aus Reutlingen.“
Hintergrund:
Diesem „Meilenstein“ für die Notfallsanitäter ging ein jahrelanger Streit voraus, wie man die Rechtsunsicherheit bei der täglichen Arbeit der Notfallsanitäter lösen könne. Denn nach der aktuellen Gesetzeslage befindet sich der Notfallsanitäter bis zum Eintreffen des Notarztes immer in einer Zwickmühle, da der Notfallsanitäter nicht zur Heilkundeausübung befugt ist. Das bleibt dem Arzt vorbehalten. Das heißt aber im konkreten Fall: Hilft der Notfallsanitäter dem Patienten, wie er es erlernt hat, um dessen Leben zu retten, geht diese Hilfe aber über seine Befugnis hinaus, weil er eine heilkundliche Maßnahme invasiver Art vornimmt, so macht er sich strafbar und muss sich juristisch im Nachhinein über den rechtfertigenden Notstand vor einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung „retten“. Hilft er aber nicht, weil er sich an die Befugnisse hält, kann er wegen unterlassener Hilfeleistung belangt und in Haftung genommen werden.
Der Rettungsdienst des DRK Reutlingen hatte mit dem „Reutlinger Weg“ früh Rettungsdienstpersonal zur Medikamentengabe befähigt und daher die rechtliche Klarstellung dringend benötigt.
Die eigenständige Durchführung von Medikamentengaben ohne Notarztruf (sog. 2c-Maßnahmen) bedarf dagegen der Festlegung von Handlungsrahmen durch das jeweilige Bundesland. Die neuen Regelungen sind im Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) enthalten und treten bereits an dem Tag in Kraft, an dem das Gesetz verkündet wird. Dies sollte in den nächsten Wochen der Fall sein, da jetzt nur noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss.