Drei neue Richterinnen und Richter mit Zweidrittelmehrheit für das Bundesverfassungsgericht gewählt

Obwohl in der Haushaltswoche üblicherweise keine weiteren Themen behandelt werden, stand am Donnerstag die längst notwendige Wahl von drei Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht auf der Tagesordnung des Bundestages. In der geheimen Abstimmung erhielten Sigrid Emmenegger (446 Ja, 161 Nein, 6 Enthaltungen), Günter Spinner (424 Ja, 178 Nein, 11 Enthaltungen) und Ann-Katrin Kaufhold (440 Ja, 166 Nein, 7 Enthaltungen) jeweils die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Damit ist der Weg frei für ihre Ernennung durch den Bundespräsidenten. Bereits an diesem Freitag stimmt zudem der Bundesrat über die neue Vizepräsidentin des Gerichts ab, wofür Frau Dr. Kaufhold vorgeschlagen ist.

Die beiden Juristinnen Emmenegger und Kaufhold waren von der SPD nominiert worden, während die Union auf einstimmige Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts den Bundesarbeitsrichter Günter Spinner vorgeschlagen hatte. Ermöglicht werden konnte die Wahl nur durch einen breiten Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg, da die notwendige Zweidrittelmehrheit ohne Stimmen von Abgeordneten der Opposition – also etwa aus den Fraktionen von Grünen und Linken – nicht erreichbar gewesen wäre.

Unser 1. Parlamentarischer Geschäftsführer sprach nach der Abstimmung von einer „großen Erleichterung“. Auch von unserer Seite war es erfreulich, dass alle Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion sowie der SPD – mit Ausnahme unseres Kollegen Johann Wadephul, der sich als Außenminister bei den Vereinten Nationen in New York aufhielt – an der Wahl teilgenommen haben. Unser Dank gilt darüber hinaus auch den Abgeordneten aus der Opposition, die staatspolitische Verantwortung übernommen und so zum Gelingen beigetragen haben.

Gerade weil diese Personalentscheidungen für die Zukunft unserer Demokratie von hoher Bedeutung sind, gilt: Es handelt sich nie um einseitige Besetzungen einer Partei, sondern stets um ein Gesamtpaket, das gemeinsam über Koalitions- und Parteigrenzen hinweg vereinbart werden muss. Für uns als Union war entscheidend, dass ein tragfähiger Kompromiss erreicht wird. Das nun geschnürte Paket stellt die notwendige breite demokratische Legitimation sicher und verhindert Schaden für unser Land durch ein unvollständig besetztes Bundesverfassungsgericht. Ein solcher Zustand wäre, wie die vergebliche Richterwahl vor der Sommerpause gezeigt hat, eine Hypothek für unser Rechts- und Staatswesen gewesen.

Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt jeweils zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Damit wird gewährleistet, dass sie unabhängig von parteipolitischen Überlegungen urteilen können. Diese Unabhängigkeit zu sichern ist die zentrale Aufgabe des Auswahlverfahrens.

Im Vorfeld der Wahl habe ich persönlich zahlreiche Zuschriften erhalten, in denen massiv gegen Frau Dr. Kaufhold Stimmung gemacht wurde. Von „wie schlimm diese Frau sei“ bis hin zu Forderungen, ihre Wahl um jeden Preis zu verhindern, war dort die Rede. Wer sich aber seriös mit ihrer fachlichen Qualifikation auseinandersetzte, konnte schnell erkennen, dass es sich hierbei um pure Polemik, ja um Terrormacherei und Diffamierung handelte. Deshalb konnte man dem Richterpaket mit gutem Gewissen zustimmen. Auch ich habe das getan – in dem Bewusstsein, dass damit Verantwortung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung übernommen wird.