- Investitionen für neues und schnelles Wachstum, mehr Beschäftigung und die Modernisierung
Deutschlands sowie in die Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit durch
einen Investitionshochlauf finanziert aus Bundeshaushalt und Sondervermögen; - Strukturreformen, schnellere Verfahren und weniger Bürokratie für mehr Wettbewerbsfähigkeit
und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen
(wichtige Beispiele sind insbesondere der Investitionsbooster, die beschlossene Absenkung
der Körperschaftsteuer ab 2028 und Entlastungen bei den Energie- und Stromkosten); - Konsolidierung des Haushalts: strikter Finanzierungsvorbehalt und Überprüfung aller
staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit. Hierzu sind im Koalitionsvertrag bereits
erste Pflöcke eingeschlagen, die nun im weiteren Verfahren umzusetzen sind (wie Personalabbau,
Aufgaben- und Ausgabenkritik, Überprüfung bestehender Subventionen).
Nur mit diesem Dreiklang wird es gelingen, den bestehenden innen- und außenpolitischen Herausforderungen
erfolgreich zu begegnen, die bestehende haushalterische Schieflage zu beseitigen
und Deutschland voranzubringen.
Die Ein- und Ausgaben des Regierungsentwurfs Bundeshaushalt 2026 belaufen sich auf
520,5 Mrd. Euro. Zum Haushaltsausgleich bedarf es einer Nettokreditaufnahme von
89,9 Mrd. Euro. Zusätzlich ermöglicht die Bereichsausnahme nach Art. 109 und 115 GG eine zusätzliche
Verschuldung von 54,3 Mrd. Euro. Die geplanten Ausgaben aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aus dem Bundeswehr-Sondervermögen belaufen sich
2026 auf 58,9 Mrd. Euro bzw. 25,5 Mrd. Euro. Mit diesen Mitteln werden keine Haushaltslöcher
gestopft, sondern es wird massiv in die Sicherheit und Zukunft Deutschlands investiert. Ziel
ist dabei für mehr Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Arbeitsplätze zu sorgen.
Insgesamt erreichen die Investitionsausgaben des Bundes 2026 ein Rekordvolumen von
126,7 Mrd. Euro. Daneben sollen Bürger und Wirtschaft allein 2026 um rund 40 Mrd. Euro
2
Wer sich zum Fraktionsbriefing anmelden oder abmelden möchte, kann sich gerne mit einer entsprechenden E-Mail
an fraktionsbriefing@cducsu.de wenden.
entlastet werden; zu nennen sind hier insb. der beschlossene Investitionsbooster und die vielfältigen
Maßnahmen zur Senkung der Energie- und Stromkosten. Zudem stellt der Bund auch
Ländern und Kommunen umfangreiche Mittel zur Verfügung, damit auch sie notwendige Investitionen
für Bürger und Wirtschaft tätigen können.
Mit all dem soll die Basis für mehr Wachstum und Gerechtigkeit in unserem Land gelegt
werden. In diesem Lichte werden auch die weiteren parlamentarischen Beratungen erfolgen. Dabei
ist unvermeidlich, es braucht eine klare Prioritätensetzung, die hauhalterischen Vorgaben des
Koalitionsvertrages sind einzuhalten (insb. Konsolidierungserfordernisse sowie Einsparvorgaben
und Finanzierungsvorbehalt).