Deutschland voranbringen – 1. Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 Angesichts der bestehenden massiven sicherheits-, wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen ist ein Verharren im Status quo keine Option. Um Deutschland voranzubringen, steht der Regierungsentwurf 2026 der unionsgeführten Regierung stattdessen ganz im Zeichen von:

  1. Investitionen für neues und schnelles Wachstum, mehr Beschäftigung und die Modernisierung
    Deutschlands sowie in die Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit durch
    einen Investitionshochlauf finanziert aus Bundeshaushalt und Sondervermögen;
  2. Strukturreformen, schnellere Verfahren und weniger Bürokratie für mehr Wettbewerbsfähigkeit
    und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen
    (wichtige Beispiele sind insbesondere der Investitionsbooster, die beschlossene Absenkung
    der Körperschaftsteuer ab 2028 und Entlastungen bei den Energie- und Stromkosten);
  3. Konsolidierung des Haushalts: strikter Finanzierungsvorbehalt und Überprüfung aller
    staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit. Hierzu sind im Koalitionsvertrag bereits
    erste Pflöcke eingeschlagen, die nun im weiteren Verfahren umzusetzen sind (wie Personalabbau,
    Aufgaben- und Ausgabenkritik, Überprüfung bestehender Subventionen).
    Nur mit diesem Dreiklang wird es gelingen, den bestehenden innen- und außenpolitischen Herausforderungen
    erfolgreich zu begegnen, die bestehende haushalterische Schieflage zu beseitigen
    und Deutschland voranzubringen.
    Die Ein- und Ausgaben des Regierungsentwurfs Bundeshaushalt 2026 belaufen sich auf
    520,5 Mrd. Euro. Zum Haushaltsausgleich bedarf es einer Nettokreditaufnahme von
    89,9 Mrd. Euro. Zusätzlich ermöglicht die Bereichsausnahme nach Art. 109 und 115 GG eine zusätzliche
    Verschuldung von 54,3 Mrd. Euro. Die geplanten Ausgaben aus dem Sondervermögen
    Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aus dem Bundeswehr-Sondervermögen belaufen sich
    2026 auf 58,9 Mrd. Euro bzw. 25,5 Mrd. Euro. Mit diesen Mitteln werden keine Haushaltslöcher
    gestopft, sondern es wird massiv in die Sicherheit und Zukunft Deutschlands investiert. Ziel
    ist dabei für mehr Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Arbeitsplätze zu sorgen.
    Insgesamt erreichen die Investitionsausgaben des Bundes 2026 ein Rekordvolumen von
    126,7 Mrd. Euro. Daneben sollen Bürger und Wirtschaft allein 2026 um rund 40 Mrd. Euro
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    entlastet werden; zu nennen sind hier insb. der beschlossene Investitionsbooster und die vielfältigen
    Maßnahmen zur Senkung der Energie- und Stromkosten. Zudem stellt der Bund auch
    Ländern und Kommunen umfangreiche Mittel zur Verfügung, damit auch sie notwendige Investitionen
    für Bürger und Wirtschaft tätigen können.
    Mit all dem soll die Basis für mehr Wachstum und Gerechtigkeit in unserem Land gelegt
    werden. In diesem Lichte werden auch die weiteren parlamentarischen Beratungen erfolgen. Dabei
    ist unvermeidlich, es braucht eine klare Prioritätensetzung, die hauhalterischen Vorgaben des
    Koalitionsvertrages sind einzuhalten (insb. Konsolidierungserfordernisse sowie Einsparvorgaben
    und Finanzierungsvorbehalt).