Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 setzt ein klares Signal: Angesichts der massiven sicherheits-, wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen ist ein Verharren im Status quo keine Option. Die unionsgeführte Bundesregierung verfolgt daher einen Dreiklang aus Investitionen, Reformen und Konsolidierung, um Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Mit einem deutlichen Investitionshochlauf aus dem Bundeshaushalt und den Sondervermögen werden Wachstum, Beschäftigung und die Modernisierung des Landes vorangebracht, zugleich wird massiv in die äußere und innere Sicherheit investiert. Parallel dazu sorgen Strukturreformen, der Abbau von Bürokratie und steuerliche Entlastungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit sowie für Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Wichtige Punkte sind hier der neue Investitionsbooster, die beschlossene Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028 sowie Maßnahmen zur Senkung der Energie- und Stromkosten. Ebenso steht eine strenge Konsolidierung des Haushalts im Mittelpunkt: Alle staatlichen Aufgaben werden auf ihre Notwendigkeit überprüft, und bereits im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass es Personalabbau, Aufgaben- und Ausgabenkritik sowie eine Überprüfung bestehender Subventionen geben wird.
Insgesamt bewegen sich Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsentwurf 2026 bei 520,5 Milliarden Euro, zur Deckung des Haushalts wird eine Nettokreditaufnahme von 89,9 Milliarden Euro notwendig. Hinzu kommt eine weitere Verschuldung von 54,3 Milliarden Euro durch eine Ausnahme nach Artikel 109 und 115 Grundgesetz. Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind für 2026 58,9 Milliarden Euro eingeplant, aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ weitere 25,5 Milliarden Euro. Diese Mittel dienen ausdrücklich nicht dem Schließen von Haushaltslücken, sondern fließen in die Modernisierung des Landes und die Stärkung der Sicherheit. Damit erreichen die Investitionsausgaben mit 126,7 Milliarden Euro ein Rekordvolumen. Darüber hinaus erfahren Bürger und Wirtschaft im kommenden Jahr gezielte Entlastungen in Höhe von rund 40 Milliarden Euro, insbesondere durch den Investitionsbooster und die Absenkung der Energie- und Stromkosten. Zusätzlich werden Länder und Kommunen mit umfangreichen Mitteln ausgestattet, damit auch sie notwendige Investitionen in die Zukunft tätigen können.
Mit diesem Dreiklang aus Investieren, Reformieren und Konsolidieren legt die unionsgeführte Bundesregierung die Grundlage für mehr Wachstum, sichere Arbeitsplätze und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Die parlamentarischen Beratungen werden von einer klaren Prioritätensetzung bestimmt sein: die Einhaltung der Konsolidierungsvorgaben, eine sorgfältige Haushaltsführung und die strikte Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Damit macht die Union deutlich: Es geht nicht um den Erhalt von Strukturen des Stillstands, sondern um die Stärkung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes.