Nachdem klar wurde, dass die Lage rund um die Straße von Hormus weiter angespannt bleibt, hat der Koalitionsausschuss eine finanzielle Entlastung für Pendler und Wirtschaft beschlossen. Wichtig ist, dass die Koalition bereits zuvor das Kartellrecht verschärft hat, u.a. mit der Beweislastumkehr, wodurch das Bundeskartellamt die Preise an der Zapfsäule und die Gewinne der Mineralölunternehmen besser untersuchen kann. Mit dem sog. „österreichischen Modell“ (nur noch einmalige Möglichkeit der Preiserhöhung an Tankstellen pro Tag) haben wir zudem bereits die Voraussetzung für mehr Markttransparenz geschaffen.
Um die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zügig umzusetzen, haben wir nach der 1. Lesung in der letzten Woche bereits in dieser Sitzungswoche den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe abschließend in 2./3. Lesung beraten. Der Bundesrat wird sich ebenfalls am Freitag mit dem Thema befassen. Zur kurzfristigen Abfederung der Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, werden die Kraftstoffpreise durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente (wie z.B. HVO 100) befristet für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter. Dadurch werden die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet. Die Energiesteuersenkung wirkt schnell und unbürokratisch.