Für Menschen mit wie ohne Behinderungen erleichtert Barrierefreiheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Aber auch für ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen verbessern barrierefreie Angebote das Alltagsleben spürbar. Deshalb bauen wir im öffentlichen Bereich auf Bundesebene bauliche Barrieren schneller und effektiver ab. Bis 2035 sollen und bis 2045 müssen die Bestandsbauten des Bundes barrierefrei werden, sofern der Abbau der Barrieren nicht eine unangemessene wirtschaftliche Belastung darstellt. Um die Verwendung von Leichter Sprache und der Deutschen Gebärdensprache zu unterstützen, wird ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet. Im privaten Bereich müssen Unternehmen künftig sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das heißt, die Unternehmen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihrem Angebot. Dabei dürfen sie aber nicht unverhältnismäßig belastet werden. Zudem werden Übergangsregelungen geschaffen, um die Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinfachen und die Qualitätsanforderungen sicherzustellen.