Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Anpassungsverfahren gemäß § 11Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes“

Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen soll die Anwendung des gesetzlich vorgesehenen
Anpassungsverfahrens für die Abgeordnetenentschädigung (sog. Diäten) für die 21.
Wahlperiode beschlossen werden. Dieses Verfahren galt auch bereits in den vorangegangenen
Wahlperioden.

Nach dem Abgeordnetengesetz orientieren sich die Diäten am vom Statistischen Bundesamt
errechneten Nominallohnindex des jeweiligen Vorjahres. Der Nominallohnindex
spiegelt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten in
Deutschland wider. Er ist ein allgemein verwendeter Bezugsrahmen für Entgeltanpassungen,
der die Verdienstentwicklung exakt, aktuell und in regelmäßigen Zeitabständen
abbildet. Die Anpassung der Diäten ist damit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und
transparent.

Mit dem geltenden Anpassungsverfahren steigen die Diäten niemals stärker als die
Durchschnittslöhne der Beschäftigten in Deutschland. Wenn die Löhne zurückgehen,
sinken automatisch auch die Abgeordnetenentschädigungen. Dies ist im Jahr 2021 der
Fall gewesen, als die Diäten um 0,7 Prozent gekürzt wurden. Schließlich kann der Bundestag
die Anpassung auch aufgrund besonderer Umstände aussetzen. So wurde 2020
während der Corona-Pandemie entschieden, dass die Diäten nicht steigen, während die
Nominallöhne um 2,6 % angewachsen waren.

Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Die Bundestagspräsidentin veröffentlicht
den angepassten Betrag der Entschädigung vorab in einer Bundestagsdrucksache,
sodass die Öffentlichkeit stets über die Höhe der Anpassungen informiert ist.
Die Nominallöhne in Deutschland sind im Jahr 2024 um 5,4 Prozent gestiegen. Die Abgeordnetenentschädigungen werden zum 1. Juli 2025 entsprechend steigen und betragen
dann 11.833,47 €. Damit bewegen sie sich knapp auf dem Niveau der Bezüge eines
Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes, die sich seit März 2024 auf
11.842,63 € belaufen. Die Unabhängige Kommission hatte 2013 vorgeschlagen, dass
sich die Diäten an dieser Bezugsgröße orientieren sollten, da Abgeordnete in Status, Tätigkeit
und Verantwortung am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof
des Bundes vergleichbar sind.