Wir haben in dieser Woche beschlossen, dass die Übertragungsnetzentgelte durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gesenkt werden. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten entlastet Unternehmen und Verbraucher. Ab 2026 werden damit die Stromkosten um 6,5 Milliarden Euro pro Jahr gesenkt – in den nächsten vier Jahren um insgesamt 26 Milliarden Euro. Von der Entlastung profitieren alle Stromverbraucher – Unternehmen und Privathaushalte. Gleichzeitig verabschiedeten wir diese Woche das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, womit wir die Stromsteuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz (50 Cent/MWh) für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft verstetigen. Davon werden 600.000 Unternehmen profitieren.
Mit der EnWG-Novelle setzen wir unionsrechtliche Vorgaben im Verbraucherbereich um und stärken den Verbraucherschutz etwa durch verpflichtende Absicherungsstrategien von Stromlieferanten gegen extreme Preissteigerungen. Wir führen Energy Sharing ein, sodass Letztverbraucher erneuerbaren Strom innerhalb eines Netzgebiets gemeinsam nutzen können. Auch wird klargestellt, dass Netzbetreiber alle technisch vorhandenen Möglichkeiten nutzen müssen, damit der europarechtlich geschützte Eigenverbrauch im Falle einer Redispatchmaßnahme so weit wie möglich gewahrt bleibt. Mit Übergangsund Klarstellungsregelungen – etwa für Biomethananlagen, Kundenanlagen und Speichersysteme – sorgen wir für Rechtssicherheit und Funktionsfähigkeit zentraler Energieinfrastrukturen.