Neuer Wehrdienst: Union und SPD stärken Deutschlands Wehrfähigkeit

Die sicherheitspolitische Bedrohungslage hat sich durch den russischen Angriffskrieg in
den letzten Jahren signifikant verschärft. Vor diesem Hintergrund ist es das gemeinsame
Ziel von CDU/CSU und SPD, die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands deutlich zu steigern. Dafür ist von entscheidender Bedeutung, dass
unsere Streitkräfte den zugesagten NATO-Fähigkeitszielen strukturell, materiell und vor
allem auch personell gerecht werden.

  1. Transparenz durch Aufwuchspfad und Berichte

    Auf Grundlage des militärischen Ratschlags wurde dafür ein Aufwuchspfad mit klar
    definierten Zielkorridoren festgelegt, der gesetzlich verankert und durch eine
    halbjährliche Berichtspflicht des Verteidigungsministeriums gegenüber dem Deutschen
    Bundestag überprüft wird. Grundlage bilden dabei die gegenüber der NATO zugesagten
    zusätzlichen Fähigkeiten, die einen Gesamtumfang von 260.000 aktiven Soldatinnen
    und Soldaten (Zielkorridor 255.000-270.000) und rund 200.000 Reservistinnen und
    Reservisten haben.
  1. Wehrerfassung und Musterung

    Um den notwendigen Personalaufwuchs – insbesondere in der Reserve – zu erreichen,
    führen wir einen neuen, modernen Wehrdienst ein. Er unterscheidet sich deutlich von
    der früheren Wehrpflicht und setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Zugleich nehmen wir die
    Wehrerfassung wieder auf, damit die Bundeswehr im Verteidigungsfall weiß, auf wen sie
    bei einer dann wieder geltenden allgemeinen Wehrpflicht zurückgreifen kann. Dazu
    erhalten ab dem kommenden Jahr alle 18-Jährigen einen Fragebogen, der Motivation und
    Eignung erfasst und über weitere Formen des freiwilligen Engagements informiert. Für
    Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt
    zudem die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer, die
    schrittweise entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten auf den gesamten
    Jahrgang ausgeweitet wird.
  1. Attraktivitätssteigerung

    Der neue Wehrdienst setzt auf Freiwilligkeit durch gesteigerte Attraktivität: Wer freiwillig
    dient, erhält rund 2.600 Euro brutto monatlich. Ab einer Verpflichtungszeit von einem
    Jahr wird ein Führerscheinzuschuss für PKW oder LKW gewährt.
  1. Freiwilliger Wehrdienst

    Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement bleibt
    erhalten. Ab zwölf Monaten Verpflichtungsdauer wird der Status Soldat auf Zeit (SAZ 1)
    eingeführt.
  1. Bedarfswehrpflicht

    Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht,
    insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der
    Streitkräfte dies erforderlich macht. Sie dient der Schließung möglicher Lücken
    zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen.
    Übersteigt die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, kann nach
    Anwendung der Wehrdienstausnahmen und aller anderen Maßnahmen als ultima ratio
    ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden. Einen Automatismus zur
    Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben.

Mit dem neuen Wehrdienst stärken wir gemeinsam die Wehrhaftigkeit unseres Landes
und stellen sicher, dass die Bundeswehr ihren Auftrag auch künftig verlässlich erfüllen
kann.