Sport ist gesund, stiftet Gemeinschaft und schafft Zusammenhalt. Gemeinsam betriebener Sport – ob in einem Sportverein oder einer informellen Sportgemeinschaft – kann ein besonderes Zugehörigkeitsgefühl schaffen und somit einen Beitrag leisten, kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen zu überwinden. Dafür ist es wichtig, dass es in unseren Städten und Gemeinden baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten gibt. Wir alle wissen, dass es in der Realität häufig anders aussieht: Viele Sportstätten sind sanierungsbedürftig und entsprechen oftmals nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige soziale Infrastruktur.
Ich freue mich daher sehr, dass der Deutsche Bundestag für das Jahr 2025 erstmals 333 Millionen Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitgestellt hat. Dies ermöglicht uns, die Städte und Gemeinden beim Abbau des Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen zu unterstützen.
In dieser Woche hat unsere Bundesbauministerin, Verena Hubertz (SPD) den Startschuss für das Interessenbekundungsverfahren gegeben. Bis zum 15. Januar 2026 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.
Die Zuwendung an die Kommune erfolgt durch einen Zuschuss als Projektförderung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei acht Millionen Euro.
Neben der umfassenden baulichen Sanierung von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes wie Sporthallen und Hallenbädern können auch Freibäder und Sportfreianlagen wie beispielsweise Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen saniert werden. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Den Projektaufruf und weitere Informationen finden Sie unter www.bbsr.bund.de/SKS2025.