In diesem Bereich standen in dieser Woche drei erste Lesungen an. Konkret ging es um Begleitgesetzgebung, die aus den zu Beginn der Wahlperiode beschlossenen Grundgesetzänderungen und der Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität resultiert. Mit dem Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKiFG) werden die Rahmenbedingungen für die Verausgabung der aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellten 100 Mrd. Euro definiert. Der Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und Änderung anderer Gesetze setzt die Rahmenbedingungen für die Länder, damit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die neu geschaffene Strukturkomponente von 0,35 % des BIP in Anspruch nehmen können.
Dabei wird insbesondere festgelegt, dass die Aufteilung grundsätzlich anhand des Königsteiner
Schlüssels erfolgt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes
wird darüber hinaus die Grundlage geschaffen, dass auch die Sanierungsländer Saarland und
Bremen an der neu geschaffenen Strukturkomponente partizipieren können, ohne eine Reduzierung
oder gar Rückforderung der durch den Bund gewährten Sanierungshilfen in Höhe von 400
Mio. Euro pro Jahr und Land zu riskieren.