Kostenexplosion von 7,7 Millionen auf rund 32 Millionen durch Standortwechsel vermeidbar
Der Rettungshubschrauber Christoph 41 soll für eine bessere medizinische Versorgung für die Kreise Tübingen, Reutlingen und Zollernalb sorgen. 2022 entschied das Innenministerium Baden-Württemberg, den Rettungshubschrauber von seinem jetzigen Standort in Leonberg, auf das Dach der BG-Klinik Tübingen umzusiedeln. Neben Tübingen waren auch Wannweil oder Reutlingen für die Stationierung des Hubschraubers in Frage gekommen. Dort sollte der Rettungshubschrauber „Christoph41“ auf der „grünen Wiese“ stationiert werden.
Zwischenzeitlich ist bekannt, dass die Kosten für den Landeplatz in Tübingen von den im Jahr 2022 genannten 7,7 Millionen Euro auf 32 Millionen Euro angestiegen sind. Auch deshalb fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth mit seinem Kollegen, dem CDU-Landtagsabgeordneten Manuel Hailfinger und dem IHK-Präsidenten Johannes Schwörer, eine Neubewertung der Situation vorzunehmen. In einem Schreiben an den zuständigen Innenminister Thomas Strobl (CDU) bitten Sie ihn, die Entscheidung aus 2022 für Tübingen neu zu überprüfen.
Eine Kostensteigerung von 315 % sei nicht hinnehmbar. Die Stationierung auf der „grünen Wiese“ dagegen könne mit rund 7 – 8 Millionen Euro realisiert werden, so die Abgeordneten Donth und Hailfinger.
Auch dürfe das Argument, dass keine Mittel aus dem Haushalt des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden müssen, keine Rolle spielen, so Manuel Hailfinger. Letztlich seien es Steuermittel und man habe eine gesamtvolkswirtschaftliche Verantwortung. Denn die Investitionsfinanzierung der BG-Kliniken wird durch die Unfallversicherungsträger getragen und ist damit im Ergebnis von den Unternehmen durch Beiträge aufgebracht. „Die regionale Wirtschaft fordert seit langem, dass die Unternehmen Steuerentlastungen brauchen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben, was lange ignoriert wurde. Die unverhältnismäßig hohe Kostensteigerung ist deshalb nicht zu vermitteln“, führt der neu gewählte IHK-Präsident Schwörer aus.
Hinzu komme, so die Abgeordneten und der IHK-Präsident, dass das Einsatzspektrum eines Rettungshubschraubers nicht zum Einsatzgebiet der BG-Klinik passe. In der Jahresbilanz der Deutschen Flugrettung (DRF) seien nur 33 % der Einsätze Verletzungen gewesen, die üblicherweise in einer BG-Klinik behandelt werden. Erkrankungen wie Herz-Kreislauf, Lunge und neurologische Diagnosen, also alles Erkrankungen, die nicht in der BG-Klinik behandelt werden, hätten klar das Übergewicht. Primär müsse der Rettungshubschrauber deshalb auf dem Dach der CRONA-Kliniken des Universitätsklinikums (UKT) landen, die Patienten ausladen und dann zusätzlich – quasi zum „Parken“ – wieder 350 m auf den Landeplatz der BG-Klinik weiterfliegen. Dies würde zusätzlichen Fluglärm verursachen, geben die Abgeordneten und der IHK-Präsident zu bedenken. All das seien Gründe, weshalb man den Standort des Rettungshubschraubers Christoph41 dringend neu bewerten und gegebenenfalls nochmals neu entscheiden müsse. „Ein Standort auf dem Boden im Kreis Reutlingen ist mindestens so schnell realisierbar, wie der auf Stelzen stehende Landeplatz an der BG-Klinik. Er hat Vorteile in der Bedienung und im Unterhalt und er ist vor allem zu einem Bruchteil der Kosten zu haben,“ fasst Donth die Argumente zusammen.