AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft: Was bedeutet das?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD am 2. Mai 2025 offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Entscheidung basiert auf einem umfassenden Gutachten, das nach mehrjähriger Prüfung erstellt wurde und mehr als 1.000 Seiten umfasst. Der Verfassungsschutz sieht sich durch zahlreiche Äußerungen, die Programmatik und das Verhalten führender AfD-Vertreter darin bestätigt, dass die Partei in zentralen Punkten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agiert.

Konkret wirft das BfV der AfD vor, ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zu vertreten, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Immer wieder werden gezielt Bevölkerungsgruppen, insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte, von gleichberechtigter Teilhabe ausgeschlossen. Darüber hinaus äußern sich Parteivertreter wiederholt menschenverachtend und verstoßen gegen das Prinzip der Menschenwürde. Auch die engen Verbindungen zu rechtsextremen Akteuren und Gruppierungen wurden in die Bewertung einbezogen.

Mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch kann der Verfassungsschutz die AfD nun intensiver beobachten, etwa durch den Einsatz von V-Leuten oder technische Überwachungsmaßnahmen. Die Hürden für solche nachrichtendienstlichen Mittel sind nun deutlich niedriger. Die AfD hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen. Gleichzeitig ist durch die Einstufung die Debatte um ein mögliches Parteiverbot neu entfacht, auch wenn ein solches Verfahren nach wie vor hohe verfassungsrechtliche Hürden hat und derzeit als verfrüht gilt.

Aus Sicht der Union bestätigt die Entscheidung des Verfassungsschutzes, dass die AfD nicht auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, sondern spaltet und ausgrenzt. Für uns als Union ist klar: Wir stehen für eine Politik der Mitte, für Respekt, Menschenwürde und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Einstufung der AfD unterstreicht, wie wichtig es ist, sich klar von extremistischen Positionen abzugrenzen und unsere Demokratie entschlossen zu schützen.

Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) heute eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.

Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen wird. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.