Zudem schaffen wir in dieser Sitzungswoche die rechtlichen Voraussetzungen, dass Unternehmen ihren Beschäftigten freiwillig bis zum 30. Juni 2027 eine Entlastungsprämie bis zu 1000 Euro steuer- und abgabenfrei ausbezahlen können. Indem wir die Befristung um sechs Monate verlängern, schaffen wir für mehr Unternehmen die Möglichkeit, die Entlastungsprämie liquiditätsschonend auszubezahlen. Dabei beteiligt sich der Staat an den Kosten der Entlastungsprämie zu knapp einem Drittel, weil sie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig ist, während sie der Arbeitnehmer nicht versteuern muss.
Die erforderlichen Gesetzesänderungen werden an das Neunte Steuerberateränderungsgesetz angehängt, das wir diese Woche in 2./3. Lesung abgeschlossen haben. Hier halten wir an der bewährten Praxis fest, dass sich Steuerberaterkanzleien nicht im Eigentum reiner Investoren, wie z.B. Private Equity-Gesellschaften, befinden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt dies abschließend klar. Damit stärken wir regional verwurzelte, mittelständische Steuerberaterkanzleien. Ferner modernisieren wir die Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine, erweitern die Möglichkeiten zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und schaffen diesbezüglich die Voraussetzungen für sogenannte „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen. Damit ermöglichen wir, dass Fachleute mit Steuerberaterexamen oder zweitem juristischen Staatsexamen künftig den Steuerberaternachwuchs legal bei der Steuerberatung anleiten dürfen.