Das Bundestariftreuegesetz hat seinen Ursprung im Koalitionsvertrag.
Mit dem Gesetz, welches wir in 2./3. Lesung in dieser Woche verabschiedet haben, wird die Tarifbindung geschützt und gefördert: Tarifgebundene Unternehmen sollen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes keine Nachteile haben. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen (insbes. Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub, Pausen) gewähren müssen. Auch Nach- und Subunternehmen sollen daran gebunden sein. Insbesondere zur Vermeidung übermäßiger Bürokratie wird das Gesetz erst für öffentliche Aufträge/Konzessionen des Bundes ab 50.000 Euro anwendbar sein, bei Startups sogar erst ab 100.000 Euro. Wir konnten zur Verringerung der Bürokratie erreichen, dass Lieferleistungen (entgeltliche Verträge zur Beschaffung von Waren) ausgenommen werden und Haustarifverträge berücksichtigt werden müssen. Es wird eine Prüfstelle „Bundestariftreue“ bei der DRV Knappschaft-Bahn-See, errichtet, die jedoch nur anlassbezogen bei konkreten Hinweisen tätig werden wird. Die Nichteinhaltung der tariflichen Regelungen wird in einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden können.