Als CDU/CSU Bundestagsfraktion setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Menschen
im ländlichen Raum verlässliche politische Rahmenbedingungen erhalten. So konnten
wir seit Beginn der neuen Legislatur in nur knapp neun Monaten insbesondere folgende
wichtige und wirksame Erfolge erzielen:
- Vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar
- Damit entlasten wir unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe jährlich
- um rund 430 Millionen Euro.
- Der „Investitionsbooster“ ermöglicht Landwirten eine degressive Abschreibung
von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen. Mit dem
Strompreispaket, der Reduzierung der Netzentgelte, der Absenkung der Stromsteuer
auch für die Land- und Forstwirtschaft und der Abschaffung der Gasspeicherumlage
werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft direkt
und spürbar entlastet. - Inkrafttreten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erneut
um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben: Die EUDR, wie sie derzeit vorliegt, führt
nicht zu mehr internationalem Waldschutz, sondern nur zu mehr Bürokratie und
Auflagen für unsere Betriebe. Die EU-Verordnung muss praxistauglicher und bürokratieärmer
gestaltet werden. - Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung haben wir die Dokumentations-
und Berichtspflichten auf den Höfen sofort reduziert. - Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) stehen 2025 und 2026 jeweils 907 Millionen Euro bereit. Darüber
hinaus haben wir im Haushalt die Mittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung
(LUV) um 20 Millionen Euro erhöht. - Ab dem 1. Januar 2026 kann die kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen
Betrieben länger sozialversicherungsfrei ausgeübt werden – von 70 auf 90
Arbeitstage. - Mit dem Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes haben wir die aus
dem EU-Recht folgende Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungen
für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 1. Januar 2026 auf den - Januar 2027 verschoben. Wir vermeiden damit Rechtsunsicherheiten und geben
allen Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung. - Wir richten den Fokus bei der Tierhaltung künftig stärker auf Investitionen, um
ein positives Klima für tierwohlgerechte Stallumbauten zu schaffen. Die GAK
nimmt zum 1. September 2026 die Förderung für besonders tiergerechte
Schweineställe wieder auf – nahtlos anschließend an das Bundesprogramm
„Umbau der Tierhaltung“. So sollen Förderlücken verhindert werden. - Außerdem haben wir zügig auf das starke Vogelseuchen-Geschehen reagiert und
rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im
Tierseuchenfall von 50 Euro auf 110 Euro pro Stück Geflügel angepasst.
Wir werden darauf achten, dass notwendige Zukunftsaufgaben – von der Modernisierung
der Landwirtschaft über den Bürokratieabbau bis hin zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung
– auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen verlässlich weitergeführt
werden. Unser Anspruch bleibt, mit Augenmaß zu entscheiden, Belastungen zu begrenzen
und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Land- und Ernährungswirtschaft
zu sichern.