Drei weitere Schritte zu verbesserten Rahmenbedingungen für unsere Landwirtschaft

Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheits- und des Tierarzneimittelgesetzes treiben wir die dringend gebotene Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Recht weiter voran. Außerdem reagieren wir zügig auf das aktuell starke Vogelseuche-Geschehen und passen rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf 110 Euro pro Stück Geflügel an.

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes verschieben wir die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027. Wir vermeiden damit Rechtsunsicherheiten und geben allen Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung.

Und schließlich verschieben wir mit der Änderung des „Özdemir-Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ dessen Inkrafttreten. Damit haben wir nun die notwendige Zeit, wichtige Themen wie das vollständige Downgrading (Regelung, die gestattet, Fleisch aus höheren Haltungsformen auch in niedrigeren Stufen zu vermarkten, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern) und die Kennzeichnung ausländischer Ware praxisgerecht gesetzlich zu verankern. Wir wollen die berufliche Praxis bei der Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in den kommenden Monaten eng einbinden, um z.B. Bürokratierückbau bei Meldepflichten durch die Nutzung vorhandener Datenbanken zu erreichen.